Fach- und Führungskräfte fordern Ende des „staatlichen Raubrittertums“ in der bAV

DFK-Vorstand Michael Krekels dazu: „Es geht nicht um die Frage der Verfassungswidrigkeit, sondern um das Rechtsempfinden der Betroffenen, die verständlicherweise das Gefühl haben, von der Politik abgezockt zu werden. Zum einen ist das Argument leerer Kassen bei den gesetzlichen Krankenkassen bei Rücklagen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro längst nicht mehr zutreffend.“

Die Politik habe die zusätzlichen Einnahmen aber gern weiter mitgenommen und wolle wohl auch in Zukunft nicht darauf verzichten, so Krekels weiter. Mit der Doppelverbeitragung werde das 3-Säulen-Modell der Altersversorgung konterkariert, weil der Staat selbst sich bei einer Säule nach Bedarf bedient, um staatliche Kassen zu füllen.

Die betriebliche Altersversorgung werde so nicht gestärkt, sondern geschwächt, kritisiert Krekels die Regierungsparteien. Letztlich würden die damit gestraft, die den Aufruf der Politik gefolgt seien, nicht nur auf die gesetzliche Rente zu vertrauen, sondern Eigenvorsorge zu betreiben und in diesem Zusammenhang erhebliche Beiträge gezahlt hätten.

Zur eigentlich von der Politik propagierten Stärkung der betrieblichen Altersversorgung trägt dieses Vorgehen in der Tat nicht bei. Die Bundesregierung hat sich mit dem Thema bereits beschäftigt, aber eine Änderung der Rechtslage abgelehnt.

Besonders bemerkenswert war dann die Aufteilung des Zusatzbeitrages bei der Krankenkasse auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Jahres und die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages. Dies hat bei den betroffenen Betriebsrentnern sogar zu einer Reduzierung der Einnahmen geführt, obwohl öffentlich eine Entlastung verkündet wurde.

„Mit diesem Verhalten verspielt die Regierung weiter Kredit und Vertrauen. Nicht nur die betroffenen Betriebsrentner beobachten diese Entwicklung genau, sondern alle anderen Wählerinnen und Wähler werden sich genau überlegen, ob sie scheinbar wohlmeinenden Empfehlungen aus der Politik künftig noch folgen werden“, so Krekels weiter. Der DFK schlägt konkret vor, zur Gesetzeslage vor 2004 und damit zu einem hälftigen Beitrag zurückzukehren. (dr)

Foto: Cash.

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