Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?
Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft.
Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat.
Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Arbeitnehmer laut Arag Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.
Seite 3: Wie viel Geld ist normal?