Riester-Rente: Die Ungeliebte

„Die Pläne klingen“, so Will, „vordergründig verlockend, offenbaren aber auch ein bedenklich unkritisches Vertrauen in die Finanz- beziehungsweise Aktienmärkte.“ Wenn dem Bürger die Anlageentscheidungen abgenommen werden solle, stelle sich letztendlich die Frage, wer dafür die Haftung übernehme?

Ein Blick auf die Nahles-Rente in der bAV zeigt, dass die Sozialpartner das Risiko einer aktienorientierten Altersvorsorge meiden. Kritik an den Vorschlägen äußert denn auch Gräfer: „Warum sollten diese Lösungen besser sein? Das kann man dadurch erreichen, dass man ein Obligatorum einführt – das wäre mit vorhandenen Lösungen auch möglich. Man kann Garantieelemente herausnehmen – auch das gibt es am privaten Markt schon.“

Dass die gesetzliche Rentenversicherung derzeit so renditeträchtig aussehe, liege vor allem an der extremen Niedrigzinsphase, die kapitalgedeckte Systeme gegenüber umlagefinanzierten Systemen benachteilige. „Bisher sehen wir keinen Beweis dafür, dass eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft eine bessere kapitalgedeckte Altersvorsorge machen kann als die Privatwirtschaft.“ Gerade beim Thema Altersvorsorge könne die Versicherungswirtschaft auf eine sehr hohe Expertise verweisen, die sie bereits seit Jahrzehnten aufgebaut habe, sekundiert WWK-Mann Heß.

„Diese sehe ich beim Staat nicht. Wir wissen zudem alle, dass die Riester-Rente in der ursprünglichen Konzeption kaum Nachfrage erfahren hat, weil die Provision über die Laufzeit verteilt wurde. Erst mit der geänderten Provisionsregelung wurde das Produkt ein Erfolg. Anders ausgedrückt muss man sagen, die vom Staat gewünschte große Verbreitung in der Bevölkerung findet nur dann statt, wenn das Produkt auch für den Vertrieb attraktiv ist. Ich halte Beratung, gerade bei komplexen und langfristig abgeschlossenen Altersvorsorgeprodukten für unverzichtbar“, sagt Heß.

Und diese gebe es eben nicht umsonst. „Überall nehmen wir zu zahlende Dienstleistungen in Anspruch, nur bei Versicherungen meinen wir, alles sei kostenlos. Außerdem belegt der Erfolg innovativer Garantiefondskonzepte dass es auch bei bestehenden Produkten effiziente und chancenreiche Lösungen für die private Altersvorsorge gibt. Wir brauchen keinen Staatsfonds oder ähnlich geartete Vorschläge“, so Heß.

Einer Zentralisierung der Altersvorsorge in den Händen des Staates erteilt die Branche eine Absage. Gleichwohl sehen die Versicherer die Notwendigkeit einer umfassenden Riester-Reform. Als Reaktion auf den Vorschlagsreigen legten in einer konzertierten Aktion der GDV gemeinsam mit den Verbänden der Investmentfondsgesellschaften und Bausparkassen einen Fünf-Punkte-Plan vor.

Damit stemmen sich die an der Riester-Rente Beteiligten gegen ein staatliches Standardprodukt. Die Vorschläge: Ein Standardprodukt ohne komplizierte Wahlmöglichkeiten. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Bildung von Wohneigentum á la Wohn-Riester wären somit obsolet.

Gleichzeitig plädieren die Verbände für eine transparentere Förderung. Für jeden selbst gezahlten Euro erhalten Riester-Sparer eine Förderung von mindestens 50 Cent. Wünschenswert wäre zudem eine Öffnung der Riester-Rente für einen deutlich breiteren Förderkreis: So sollen künftig alle in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen Anspruch auf die Förderung haben, also auch Selbstständige.

Darüber hinaus wird eine Lockerung der 100-Prozent-Beitragsgarantie gewünscht. Denn gerade die strikten Kapitalvorgaben machen in Zeiten niedriger Zinsen eine ertragreiche Kapitalanlage nahezu unmöglich. Zudem fordern die Verbände eine deutliche Vereinfachung des Zulagenverfahrens.

 

Seite 5: Sinnvolle Reformation statt neuer Instrumente

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