Neue Haftungsfragen durch autonomes Fahren

Durch das teilautonome Fahren, wie es auf deutschen Straßen bereits stattfindet, tritt jedoch ein Dritter hinzu. Dieser Dritte ist der Hersteller des automatisierten Fahrzeugsystems und der Software, die das Auto in der Spur hält. Hier kommt die sogenannte Produkthaftung zum Tragen. Ein weiterer Player ist die jeweils betroffene Versicherung, die im Falle eines Schadens überprüft, ob für sie überhaupt eine Zahlungspflicht besteht. Und es dürfte klar sein, welches Ziel dabei eine Versicherung verfolgt.

Wurde ein vermeintlicher Fahrfehler möglicherweise durch die Assistenzsysteme ausgelöst? Fakt ist: Fahrzeughersteller haften für technische Fehler des Fahrzeugs, wenn durch diese jemand getötet wurde, Körper- oder Gesundheitsverletzungen eingetreten sind oder andere Sachen als das Fahrzeug selbst beschädigt wurden. Dabei kann ein Hersteller auch für einen Fehler von Zulieferern haften, etwa wenn die eingesetzte Software nicht richtig funktioniert hat. Damit die Produkthaftung greift, müssen der Halter, Fahrer oder die Versicherung dem Hersteller aber einen Fehler bei der Konstruktion oder Programmierung des Fahrzeugs nachweisen. Und genau das ist alles andere als einfach. Wie soll man als Betroffener oder als sein Versicherer beweisen, dass die Software einen Fehler verursacht hat?

Klar, das Problem der Schuldfeststellung besteht bei einem Verkehrsunfall schon immer. Aber beim teilautonomen Fahren wird das Ganze noch komplizierter. In der Praxis schieben sich die Beteiligten wahrscheinlich munter gegenseitig die Schuld in die Schuhe, Beweisführungen dürften sich als sehr schwierig erweisen. Für die Schuldfeststellung braucht es vermutlich IT-Forensiker/Datenanalysten etc.. Die Prozesse werden teurer, was Versicherer wiederum einpreisen. Jeder Fahrer eines teilautonomen Fahrzeugs zahlt die mit der neuen Technik angeblich gewonnene Sicherheit letztlich doppelt: Einmal über den höheren Fahrzeugpreis, ein zweites Mal über die gestiegenen Versicherungskosten.

Doch halt: Das Auto weiß doch im Prinzip genau, was bei einem Unfall passiert ist, können die Daten nicht helfen? Der Computer erfasst ja permanent das komplette Umfeld des Fahrzeugs und jede Bewegung. Theoretisch ließe sich daher – wie bei der Auswertung eines Flugschreibers – ein Unfallgeschehen leichter rekonstruieren und so die Beweisführung (auch in einem möglichen Strafprozess) erleichtern, oder?

Nichts anderes als „Click-Wrap“-Verträge

Doch so einfach ist es leider nicht: Denn wem gehören die Daten überhaupt? Dem Hersteller des Autos, dem Fahrer, dem Halter? Im Kleingedruckten versuchen die Hersteller natürlich, sich nicht die Butter vom Brot nehmen zu lassen. Aber wer liest das beim Autokauf schon genau? Im Prinzip sind die entsprechenden Verträge nichts anderes als sogenannte „Click-Wrap“-Verträge, bei denen Internetnutzer ihre Einverständniserklärung zu einem Kaufabschluss per Mausklick abgeben.

Liegen doch Daten vor, stellt sich wiederum die Frage, welche davon im Zweifel überhaupt herangezogen werden dürfen. Wer bei einem Verkehrsunfall am Ende haftet oder zu welchem Teil, klärt sich in der Praxis daher vermutlich meist erst nach langer Beweisführung. Liegt auf beiden Seiten ein Mitverschulden vor, kommen sogenannte Haftungsquoten ins Spiel. Sie sollen für eine gerechte Aufteilung der Haftung sorgen – etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50.

Keine Frage: Das teilautonome Fahren schafft in Haftungsfragen neue Herausforderungen. Wer steht für Schäden gerade, die Dritten durch softwaregesteuerte Systeme entstanden sind? Und wie lassen sich vermutete Systemfehler von dem Fahrer oder der Versicherung des Fahrers nachweisen, wenn die erfassten Daten auf dem Server des Herstellers liegen? Die Lage wird verworrener, die Rechtslage ist bislang unsicher. Hier muss der Gesetzgeber mehr Klarheit schaffen.

Autor Sascha Hesse ist CEO der Agor AG, die deutschland- und europaweit in Datenschutz und IT-Sicherheit berät und zugleich Partner und Rechtsanwalt der Agor legal Rechtsanwaltsgesellschaft.

Foto: Picture Alliance 

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments