In zwei weiteren Fällen hat die BaFin den Geldtransfer ins Ausland untersagt. Gegenüber der Tills Web GmbH, Nackenheim, hat sie angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Tills Web GmbH nimmt der BaFin zufolge auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen und Gesellschaften entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Privatpersonen und Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Mit einer fast wortgleichen Begründung hat die BaFin auch gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Auch in diesen beiden Fällen ist der betreffende Bescheid sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.