Ein Unterschied zwischen den Vorschlägen von Bundesregierung und SPD besteht in den Vorstellungen, wie der Einfluss der Provision in der Praxis einzudämmen ist. Da bisher die meisten Versicherungs- und Anlageprodukte nicht ohne eingerechnete Provisionen oder Rückvergütungen auf dem Markt erhältlich sind, hat die Politik zwei Lösungsansätze entwickelt. Das BMELV empfiehlt in seinem Eckpunktepapier, die Honorarberater zur Durchleitung der Provision an ihre Kunden zu berechtigen beziehungsweise zu verpflichten. Diese Lösung sei zu bevorzugen, da sie besser mit der marktwirtschaftlichen Ordnung zu vereinbaren sei als die Alternative, die Anbieter zur Bereitstellung ihrer Produkte zu Nettotarifen zu verpflichten.
Der SPD-Antrag sieht indes eine flächendeckende Verpflichtung der Produktgeber zu Nettotarifen vor. Nur so sei vollständige Transparenz auf dem Finanzmarkt möglich. Die im Eckpunktepapier vorgesehene Provisionsdurchleitung könne neue Anreize für Fehlentscheidungen schaffen und zu Marktverzerrungen führen, da dadurch für den Kunden eventuell das Produkt mit der höchsten an ihn weitergegebenen Provision reizvoll werde.
Provisionsdurchleitung als Übergangslösung
Volker Britt, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH, betont die Bedeutung der Bereitstellung von Nettotarifen für die Honorarberatung. Dennoch sieht er eine gesetzliche Verpflichtung hierzu kritisch: „Für die Honorarberatung ist es förderlich, wenn es ein umfassendes Angebot an echten Nettotarifen gibt, welche keine Provisionen und darüber hinaus keine sonstigen vertrieblichen Abschlusskosten beinhalten. Die Honorarberatung zu fördern, indem Produktanbieter zu einem Angebot von Nettotarifen verpflichtet werden, führt aus unserer Sicht nicht zwangsläufig zu qualitativ hochwertigen Produkten. Hier muss sich der Markt entwickeln. Einige Versicherer haben ganz aktuell Nettoprodukte in Vorbereitung, die das Angebot in Zukunft bereichern werden.“
Britt schlägt ein Mischmodell vor. Dort wo noch keine Nettotarife angeboten werden, solle man übergangsweise auf Bruttotarife zurückgreifen und die Provision an den Kunden weitergeben können. Das mittelfristige Ziel ist seiner Meinung nach die Fokussierung auf nur ein Modell, die Honorarberatung. „Bis dahin muss der Makler die Möglichkeit haben, sich mit der Honorarberatung anzufreunden und auch der Kunde muss in der Breite mehr darüber erfahren. Daher fordern wir ausreichende Übergangszeiten, in welchen ein Mischmodell – mit klaren Regularien (zum Beispiel keine Doppelvergütung) – praktiziert werden kann“, so Britt.
Auch Dorothea Mohn, Referentin für Altersvorsorge und Kapitalanlage der VZBV, spricht sich für die Nettotarif-Lösung aus und kann sich die Weitergabe der Provision als Lösung in der Übergangsphase vorstellen: „Wer für eine Honorarberatung zahlt, dem muss zugestanden und versichert werden, nicht noch einmal und damit doppelt auf Ebene des Produktes Provisionen zu zahlen. Solange das nicht geregelt ist, wird sich die Honorarberatung nicht ernsthaft durchsetzen können. Nettotarife sind daher der richtige Weg. Nur als Übergangslösung ist eine Provisionsdurchleitung denkbar.“