Honorarberatung: Vergütung im Visier

Nicht wenige Experten erwarten, dass die gesetzliche Verankerung und Regelung der Honorarberatung zu einer größeren Kostentransparenz am Markt führen könnte, da sich dadurch für Anbieter und Provisionsberater der Druck erhöht, Kosten und Nutzen der Beratung und des Produkts deutlicher zu kommunizieren.

Allerdings sind vor der gesetzlichen Regelung noch viele Aspekte zu klären: Sei es die Frage, ob die Kontrolle der Berater bei der BaFin oder den Gewerbeämtern liegen soll. Oder ob es eine gesetzliche Gebührenordnung (analog zu Rechts- und Steuerberatern) geben soll, oder der Markt die Vergütung selbst regelt. Ist die Verpflichtung zur Bereitstellung von Nettotarifen umzusetzen oder wird sich das Konzept der Provisionsdurchleitung durchsetzen? Und wie kann sichergestellt werden, dass an die Berater in den verschiedenen Vergütungsmodellen die gleichen Qualifikationsansprüche gestellt werden?

Auch Honorarberatung bietet Anreize zur Fehlallokation

Studien, die belegen, dass die Honorarberatung tatsächlich zu einer Minimierung von Falschberatung und Fehlallokation führt, gibt es bisher nicht. Daher ist Vorsicht bei der Einschätzung der Honorarberatung als „Heilsbringer“ geboten. Denn auch bei der Beratung auf Honorarbasis sind Interessenkonflikte, die sich aus der Vergütung ergeben, nicht ausgeschlossen.

So könnte bei einer Entlohnung auf Stundenbasis beispielsweise ein Interesse des Beraters bestehen, sich mehr Zeit für die Beratung zu nehmen. Eine Entlohnung auf Basis des Depotvolumens könnte dementsprechend dazu führen, dass der Berater relativ mehr Zeit für größere Volumina aufwendet. Zudem können auch andere Faktoren die Beratungsqualität negativ beeinflussen, wie die Beraterqualifikation, die Kostentransparenz und die finanzielle Bildung in der Bevölkerung.

Foto: VDH

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