„Bei der „Dortmunder Erklärung“ handelte es sich um einen einseitigen Vorstoß der Versicherungswirtschaft gegenüber den Maklerpools und den Vermittlern“, erläutert JDC-Vorstand Dr. Sebastian Grabmaier die Haltung des Maklerpools. „Ebenso wie der Vorstoß der Ideal Versicherung mit ihrem Fragenkatalog war das Vorhaben für uns aus datenschutz- und kartellrechtlichen Gründen bedenklich.“ Wichtig sei, dass alle Marktakteure, also Versicherungsunternehmen, Pools und Vermittler, aber auch die Politik in eine Diskussion um mehr Transparenz in der Branche einbezogen werden, um so eine gemeinsame Vorgehensweise aller Beteiligten schnellstmöglich zu erreichen, ohne jedoch zum Nachteil der Vermittler Datenschutzrechte zu verletzen.
Datenschutz vor Transparenz
So forderte die Ideal die Pools im Anschreiben zur versendeten Checkliste unter anderem dazu auf, auf den Anträgen der Ideal-Gruppe im Antragsfeld neben der Vermittlernummer auch die IHK-Registernummer der angeschlossenen Partner zu vermerken. Der Maklerpool JDC weist nach eigenen Angaben bereits jeden einzelnen Partner über seine Registernummer auf jedem Antrag als Abschlussvermittler für den betreffenden Produktgeber aus. „Eine von wenigen Produktgebern geforderte generelle Offenlegung aller an einen Pool angeschlossenen Makler lehnen wir unter Verweis auf das Schutzbedürfnis der personenbezogenen Daten der betreffenden Makler und mit Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz aber weiter ab“, erläutert Vorstand Grabmaier.
Auch Oliver Pradetto, Kommanditist und Mitgründer des Lübecker Maklerpools Blau direkt beurteilt die „Dortmunder Erklärung“ und die Auswirkungen der Pool-Analyse durchaus positiv. „Die „Dortmunder Erklärung“ war nicht ausgereift, aber im Kern stieß diese in die richtige Richtung. Der Vorstoß der Ideal ist meines Erachtens bewusst provokativ gehalten, aber nötig“, so Pradetto. „Durch den öffentlichen Vorstoß werden auch diejenigen Versicherer auf mehr Pool-Transparenz achten, denen das Thema bislang unwichtig war. Denn kein Versicherungsvorstand kann nach einer künftigen Pool-Insolvenz behaupten, er sei nicht vorgewarnt gewesen. Seine konzerninternen Widersacher werden die entsprechende Berichterstattung in der Schreibtischschublade aufbewahren.“
Eine branchenweite Regelung über die Zusammenarbeit zwischen Pools und Versicherern gestaltet sich also aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und unterschiedlicher Vorstellungen der Branchenmitglieder schwierig. Daher setzen die meisten Versicherer mittlerweile auf individuelle Lösungen und versuchen durch vertrauliche, bilaterale Gespräche mit den Pools Sicherheit und Transparenz zu erwirken. „Wir haben uns als Gothaer auch ohne die „Dortmunder Erklärung“ oder den Vorstoß der Ideal sehr intensiv mit unseren Poolpartnern auseinander gesetzt“, schildert Ulrich Neumann, Leiter Maklervertrieb der Kölner Versicherung. „Dabei haben wir Spielregeln im Umgang miteinander und auch hin zu den Maklern entwickelt, Vereinbarungen getroffen und auch selektiv eine strategische Ausrichtung mit Transparenz-Anforderungen verabredet.“ Da man es aber mit ernst zu nehmenden Geschäftspartnern zu tun habe, pflege man diese Gespräche persönlich zu führen und nicht wie in den beiden oben geschilderten Fällen über die Öffentlichkeit zu kommunizieren. (jb)
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