Die Pläne des Ministeriums sehen vor, dass die Zuschussrente jene Bürger unterstützt, die über einen langen Zeitraum in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, aber dennoch nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Um Mitnahmeffekte und falsche Anreize zu verhindern, gibt es hohe Eingangsvoraussetzungen für die Zuschussrente. So müssen Anspruchsberechtigte insgesamt 40 Jahre sozialversichert sein und 30 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen können. Die Zuschussrente ist der Betrag, um den der erworbene Rentenanspruch aufgestockt wird.
„Faktisch führt die neue Zuschussrente zu einem Zwangsriestern für Geringverdiener“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV). Denn wer auf private Altersvorsorge verzichte, verliere alle Ansprüche auf die Zuschussrente. „Viele Geringverdiener werden nur sehr wenig Geld für diese Privatvorsorge entbehren können“, befürchtet Kleinlein. Die Vertragsangebote für solche Minibeträge seien aber rar gesät. Meist komme dann nur die Riester-Rente in Frage. „Wer also wenig verdient und später auf die Zuschussrente hofft, muss riestern – egal ob er will oder nicht“, so der BdV-Chef.
Allerdings hätten aktuelle Test-Ergebnisse gezeigt, dass die meisten Riester-Versicherungen teuer, intransparent und bisweilen sogar riskant seien, sagt Kleinlein. Die Verbraucherschützer fordern daher, dass zunächst einmal kostengünstige und transparente Riesterangebote gesorgt werden müsse, deren Garantien auch halten, was sie versprechen. Erst dann könne man über einen Zwangs-Riester diskutieren. Andernfalls solle das Kriterium der Privatvorsorge aus den Anforderungen für die Zuschussrente gestrichen werden, fordert der BdV-Chef.
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