Die Beschränkung der Verlustabzugsmöglichkeiten, die die Bundesregierung mit der geplanten Einführung des Paragrafen 15 b ins Einkommensteuergesetz erreichen will, ist offenbar nicht mehr aufzuhalten. Das schreibt der DFI-Gerlach-Report in seiner aktuellen Ausgabe. Der Anlegerschutzbrief bezieht sich auf ein Empfehlungsschreiben mehrerer Ausschüsse an den Bundesrat, in dem die beabsichtigte Verlustabzugsbeschränkung grundsätzlich goutiert wird.
Das Schreiben, das auch cash-online vorliegt, wurde federführend vom Finanzausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung verfasst. ?Der Bundesrat bittet allerdings darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die systematische Stellung der Vorschrift (Paragraf 15b, die Red.) zu überprüfen und die Vorschrift konkreter auszugestalten?, heißt es dort.
Volkswirtschaftlich als fragwürdig anzusehende Investitionen würden durch Verlustzuweisungsgesellschaften auf Kosten der Allgemeinheit gefördert, meinen die Ausschussmitglieder. ?Letztendlich findet eine Kapitalfehllenkung statt?, lautet ihre Schlussfolgerung.
Offen ist allerdings, ob die derzeit geltende Übergangsregelung Bestand haben wird, nach der Fonds, die vor dem 18. März in Vertrieb gegangen waren am 4. Mai spätestens gezeichnet werden mussten, damit noch steuerliche Verluste in gewohntem Umfang geltend gemacht werden können. In ihrem Empfehlungsschreiben jedenfalls bezeichnen die Ausschüsse die Regelung als ?verfassungsrechtlich äußerst problematisch.?