Das neue Jahr hält für Bankkunden allerlei Neuerungen bereit: das Girokonto für jedermann, mehr Sicherheit bei Geldtransfers im Internet und neue Regeln zu Krediten und Dispozinsen. Die Postbank hat die zehn wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Banken müssen ab 2016 ein Girokonto für jedermann bereithalten und strengere Regeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten beachten. Zudem soll das dauerhafte Überziehen des Girokontos bankseitig mehr Beachtung finden und mit alternativen Angeboten begleitet werden.
Neu ist auch ein größerer Spielraum für Privatkunden bei Geldtransfers im Internet, insbesondere beim Online-Shopping, sowie höhere energetische Anforderungen bei der Errichtung von Eigenheimen. Zu beachten ist, dass zahlreiche Bankkunden neue Freistellungsaufträge vergeben müssen und ab Februar 2016 für Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands nur noch die IBAN verwenden dürfen.
1. Girokonto für jedermann
Ab Anfang 2016 müssen alle Geldinstitute, die Girokonten für Privatpersonen anbieten, ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen für jedermann eröffnen. Das Recht auf dieses Konto haben alle Personen mit Aufenthaltsrecht in der EU.
Neben Erwerbs- und Obdachlosen gilt dies auch für alle in Deutschland registrierten Flüchtlinge und Asylbewerber. Dies ist notwendig, da viele Sozial- und Lohnersatzleistungen nicht bar ausgezahlt, sondern nur auf Girokonten überwiesen werden.
Das Basiskonto funktioniert auf Guthabenbasis, kann also nicht ins Minus gehen. Es erlaubt Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Die Banken sollen zusätzlich eine Girocard bereitstellen, mit denen Kontoinhaber bargeldlos bezahlen und Geld am Geldautomaten abheben können.
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Um das Basiskonto zu eröffnen, genügt es, wenn Flüchtlinge ein von den Ausländerbehörden bestätigtes Schreiben mit ihren persönlichen Daten vorlegen, die allerdings nicht auf eigenen Angaben der Personen beruhen dürfen. Ein Pass ist somit nicht zwingend erforderlich.
Seite zwei: Mehr Sicherheit bei Geldtransfers im Internet