2. Mehr Sicherheit bei Geldtransfers im Internet
Onlinekunden, die im Internet einkaufen, können zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, zum Beispiel Vorauszahlung, Kreditkarte oder einem externen Bezahldienst wie Paypal oder Giropay. Tätigt man die Überweisung nicht selbst, sondern überlässt Sie einem Drittanbieter, löst dieser den Zahlungsauftrag aus und überwacht den Vorgang.
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Damit es dabei mit rechten Dingen zugeht und Ausfallrisiken begrenzt sind, hat die Europäische Union in ihrer zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) neue Regeln festgelegt. Sie sehen unter anderem höhere Sicherheitsanforderungen für die Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen vor. Ebenso wurden die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärft. Dies werden Kunden bereits 2016 wahrnehmen.
Externen Kontoinformations- und Zahlungsdiensten wird vom Kunden die Nutzung persönlicher Passwörter und Geheimzahlen erlaubt, um an der Schnittstelle zwischen Kunde und Bank anzudocken und Kontoinformationen abzurufen oder Überweisungen auszulösen. Europäische Banken dürfen den Bezahldiensten solche Schnittstellen nicht mehr verweigern. Absicht der EU-Kommission ist es, den Markt für Nicht-Banken zu öffnen und mehr Wettbewerb in den Markt zu bringen.
Die Kritik: Externe Zahlungsdienstleister erlangen Informationen über sensible Kundendaten wie Kontonummer, Kontostand und Umsatzdetails. Sie können sich somit ein Bild von der Bonität des Kunden machen und Rückschlüsse auf das Einkaufsverhalten ziehen.
Eine weitere Regelung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie II sieht vor, dass das bedingungslose Rückerstattungsrecht bei SEPA-Lastschriften innerhalb der ersten acht Wochen bestehen bleibt. Zudem wird die Haftung für Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über externe Zahlungsdienstleister verringert. Beides liegt im Interesse der Verbraucher.
3. Ab Februar Überweisungen in Euro nur noch mit IBAN möglich
Ab Februar 2016 ist bei jeder Überweisung innerhalb Deutschlands in Euro die 22-stellige IBAN notwendig. Bankleitzahlen und Kontonummern haben dann endgültig ausgedient. Alte Überweisungsträger und Formulare, die den Eintrag der gewohnten Kontodaten erfordern, sind nicht mehr statthaft. Die Postbank hat bestehende Daueraufträge bereits auf SEPA umgestellt.
Es ist empfehlenswert, nur noch SEPA-Überweisungsaufträge und SEPA-Dauerauftragsformulare mit Angabe der IBAN zu nutzen. Die deutsche IBAN hat 22 Stellen und beginnt mit DE. Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer und anschließend die bekannte, achtstellige Bankleitzahl, gefolgt von der zehnstelligen Kontonummer.
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