2018: Der Regulierungs-Marathon geht zu Ende

Die KWG-Vertriebe werden wahrscheinlich einige Wochen brauchen, um die unzähligen neuen Vorschriften in der Praxis zu implementieren. Sie müssen ihre Abläufe in vielen Bereichen komplett neu organisieren. Sachwertanlagen werden dabei kaum die erste Priorität haben, zumal die wenigsten Produktanbieter den Eindruck vermitteln, dass sie sich wirklich gut auf die Veränderungen vorbereitet haben.

Der freie Vertrieb kann zwar erst einmal weitermachen wie bisher, aber auch hier stehen – voraussichtlich gegen Jahresmitte – entsprechende Veränderungen an. Vor allem Themen wie ein drohendes Provisionsverbot durch die Hintertür und das „Taping“, also Aufzeichnung und Archivierung von persönlichen und telefonischen Beratungsgesprächen, werden wohl noch für Diskussionen und entsprechende Verunsicherung sorgen.

So ist davon auszugehen, dass 2018 im Sachwertevertrieb zunächst noch Sand im Getriebe sein wird. Doch dann ist ein Ende des Regulierungs-Marathons, der schon seit Juni 2012 läuft, endlich in Sicht. Zu diesem Termin wurden die damaligen geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente eingestuft und fielen damit erstmals in den Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und einer Vielzahl damit zusammenhängender Verordnungen.

Fünf Jahre Regulierungs-Dauerfeuer

Es folgten entsprechende Vorschriften für den freien Vertrieb (Anfang 2013), das KAGB (Juli 2013), das Kleinanlegerschutzgesetz (2015), das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (2016) und nun also die MiFID II, mit der sich neben der Neufassung des WpHG eine Flut von neuen EU-Vorschriften über die Akteure ergießt.

Die Branche befindet sich also seit über fünf Jahren im Regulierungs-Dauerfeuer, Zeit zum Verschaufen blieb kaum. Damit ist nun endlich Schluss: Derzeit sind weder national noch auf EU-Ebene weitere größere Regulierungsvorhaben absehbar. Damit können sich die Akteure endlich wieder auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren und erstmals seit 2012 auch wieder längerfristig planen.

Wenn die MiFID II auch für den freien Vertrieb umgesetzt wurde, hat der Gesetzgeber alle Bereiche des Marktes grundlegend umgepflügt und mit einem engmaschigen Netz von Vorschriften überzogen: Anbieter, Fonds, Vermögensanlagen-Emissionen, Vertrieb. Von einem „grauen“ Markt kann längst keine Rede mehr sein.

Seite 3: Gewaltiges Potenzial ohne Makel „grau“

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