Das Niveau der Renten in Ost und West hat sich weitgehend angeglichen. Lag es im Osten im Vergleich zum Westniveau ursprünglich bei knapp 40 Prozent, so hat es sich mittlerweile auf knapp 98 Prozent erhöht. Bis 2025 wird der Angleichungsprozess vollständig abgeschlossen sein.
Grundlage ist das 2017 beschlossene Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung. Es regelt die letzten Schritte hin zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des 3. Oktobers, dem Tag der Wiedervereinigung, hin.
Die gesetzliche Rente sei für viele Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern die Haupteinkommensquelle, so die Rentenversicherung in einer Stellungnahme zum Tag der Deutschen Einheit. Sie sei entscheidend für die soziale Absicherung von Millionen von Rentnerinnen und Rentnern in den neuen Bundesländern und leiste damit einen wichtigen Beitrag zu wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabilität im Osten Deutschlands.
Die durchschnittliche Höhe der Nettorente nach einem erfüllten Berufsleben mit mindestens 35 Versicherungsjahren lag in den neuen Bundesländern 2020 bei 1.220 Euro, bei Männern betrug sie 1.330 Euro und bei Frauen 1.110 Euro. 94 Prozent der Männer und fast 88 Prozent der Frauen hatten 2020 35 und mehr Versicherungsjahre.
Die umlagefinanzierte Rente hat gerade auch bei der Wiedervereinigung ihre Stärken gezeigt. „Quasi über Nacht konnten Millionen bisheriger DDR-Bürger in das Rentensystem der Bundesrepublik integriert und die Rentenzahlung an die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern übernommen werden“, sagt ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ohne die umlagefinanzierte Rente wäre eine erfolgreiche Wiedervereinigung sehr viel schwieriger gewesen, betont die Rentenversicherung.