34f GewO: Lernziele stehen fest

Der Rahmenplan für die neue Sachkundeprüfung gemäß Paragraf 34f GewO wurde am 20.August 2012 vom Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht. Damit liegt eine verbindliche Information darüber vor, welche Inhalte in den Lehrgängen für Vermittler, die eine Erlaubnis nach 34f GewO anstreben, zu vermitteln sind.

34f GewODie ersten Prüfungen zur neuen Sachkundeprüfung “Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK)” gemäß Paragraf 34f GewO können die Handelskammern ab November 2012 abnehmen. Im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen gab es noch einige Änderungen, um die Inhalte praxisnäher zu gestalten.

Die Lernziele für die Sachkundeprüfung gemäß Paragraf 34f GewO wurden von einem Sachverständigengremium erarbeitet, dem unter anderem Mitglieder der Verbände AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung und Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft angehörten. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für Prüfungsaufgaben und Inhalte der Vorbereitungslehrgänge.

Der Berliner Bildungsanbieter Going Public begrüßt die Veröffentlichung und sieht die Konzeption der eigenen Intensiv-Lehrgänge für Vermittler, die eine Erlaubnis nach 34f GewO anstreben, bestätigt. „Alle Prüfungsteile und – inhalte finden sich in unserer Lehrgangskonzeption wieder. Auch die Vorbereitung auf Grundlagenthemen, die als Beratungsgrundlagen eine eigenständige Klausur darstellen werden.“ erläutert Going-Public-Vorstand Ronald Perschke. „Die letzten Detailanpassungen haben sich als richtig erwiesen und unsere Teilnehmer können mit allen Unterlagen und eLearning-Inhalten durchstarten.“ so Perschke weiter. (jb)

Foto: Shutterstock

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