Paragraf 34f GewO: AfW kritisiert doppelte Nummer

Vermittler für Versicherungen und Vermögensanlagen erhalten ab 2013 eine eigenständige, neue Registernummer, so der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.. Der Verband warnt vor zusätzlichen Kosten und bürokratischem Mehraufwand.

34f GewOWie der Verband mitteilt, erhalten alle Vermittler, die eine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß Paragraf 34f GewO beantragen werden, vom Vermittlerregister eine eigenständige, neue Registernummer zugeteilt. Dies sei dem AfW auf Nachfrage vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) mitgeteilt worden.

„Wer Versicherungen und Vermögensanlagen vermittelt, muss ab 2013 also zwei verschiedene Registernummern angeben“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Auswirkungen der gerade verabschiedeten Regulierung der Kapitalanlagevermittlung. „Wer neue Geschäftsunterlagen drucken muss, sollte versuchen, bis zur Erlaubniserteilung des 34f zu warten“, empfiehlt Rottenbacher.

Dass von der Politik keine Lösung gefunden wurde, alle Vermittlertätigkeiten unter einer Registernummer zusammenzufassen, bedauere der AfW. Die doppelte Registernummer werde demnach bei den Vermittlern zu zusätzlichen Kosten und Bürokratieaufwand führen.

Bei der Online-Suche im Versicherungsvermittlerregister sollen laut AfW allerdings alle Erlaubnisbereiche eines Vermittlers angezeigt werden. Gibt also der Kunde die Registernummer für die Versicherungsvermittlung gemäß Paragraf 34d GewO ein, so soll der Verbraucher auch erkennen können, ob der Vermittler eine Erlaubnis zur Kapitalanlagevermittlung gemäß Paragraf 34f GewO besitzt. (jb)

Foto: Shutterstock

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