Ab 21. Dezember 2012 bietet der der Bad Homburger Maklerpool mit seinem IT-System Business plus ein neues, rechtskonformes Beratungs-Tool für Partner. Das Angebot soll die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen des neuen Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erleichtern.
Mit dem Beratungs-Tool will die BCA-Gruppe sicherstellen, dass angeschlossene Partner, ob als Vermittler nach Paragraf 34f GewO oder als Haftungsdach-Partner der Bank für Vermögen, eine rechtskonforme Beratung und Dokumentation durchführen können.
In Verbindung mit der Regulierungsänderung von Paragraf 34c zum neuen Paragraf 34f GewO zum 1. Januar 2013 sind zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören vor allem die rechtskonforme Dokumentation, Aufklärung und Information sowie die Testatspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer.
Geprüfter Beratungsprozess
Das Beratungs-Tool wurde durch die Berliner Anwaltskanzlei Wirth Rechtsanwälte den neuen Baustein geprüft und testiert, so die BCA. Der Beratungs-Prozess sei damit im gesetzlichen Sinne anwendungstauglich. „Die BCA-Beratungslösung erlaubt eine valide Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung“, konstatiert Fachanwalt Norman Wirth.
„Der gesamte Ablauf erfolgt in klarer Orientierung an den WpHG-Pflichten der BCA eigenen Bank für Vermögen. Systematisch erfasst der Fragebogen unter anderem das Anlegerprofil und ermöglicht somit eine klare Abfrage, welche Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger hat und welche finanziellen Verhältnisse gegeben sind“, so Wirth weiter.
Integrierte Plausibilitätsprüfung
Alle Anwendungen für den Beratungs- und Dokumentationsprozess laufen vollelektronisch ab, es wird zwischen einer Erst- oder Folge-Beratung unterschieden und der Partner kann die Art der Beratung, zwischen einer Anlage-Beratung und Anlage-Vermittlung wählen, so der Maklerpool. Jeder Beratungs-Schritt ist demnach intuitiv einfach und nachvollziehbar.
Zunächst werde das Risikoprofil des Kunden erfasst und der Risikoklasse nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugeordnet. Das Beratungs-Tool prüfe , ob das gewählte Anlageprodukt der Risikoklasse des Kunden entspricht. Mögliche Eingabefehler werden durch eine Plausibilitätsprüfung vermieden und eine Kontrolle der Pflichtfelder gewährleistet die Vollständigkeit, so die BCA.
Günstige Konditionen beim Wirtschaftsprüfungs-Testat
Da jeder Vermittler nach Paragraf 34f GewO seine rechtskonforme Beratungsleistung ab 2013 von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testieren lassen muss, bietet die BCA ihren 34f-Beratern ein systembezogenes Testat über das hauseigenen IT-System Business plus an, sofern alle Investmentberatungen ausschließlich über das Beratungs-Tool der BCA erfolgt sind.
Jeder BCA Konzern-Partner erhält bei einer positiven Prüfung der Beratungsinhalte über das System ein Wirtschaftsprüfungs-Testat zu günstigen Konditionen. Für Fragen hat die BCA eine 34-f-Gewo-Hotline eingerichtet: Telefon: 06171 91 50 168 / E-Mail: [email protected]. (jb)
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