Sachkundeprüfung: DIHK veröffentlicht neuen Rahmenplan

Am 22. Januar ist der erste Termin zur Sachkundeprüfung gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) in diesem Jahr. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den überarbeiteten Rahmenplan veröffentlicht, der die Änderungen durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie berücksichtigt.

Der neue Rahmenplan berücksichtigt die Änderungen, die durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in das KAGB notwendig wurden.

Da das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die Integration neuer Lernziele und -inhalte erforderte, ist der ursprüngliche Rahmenplan überarbeitet worden.

Alle Vermittler, die ab jetzt die Sachkundeprüfung „Finanzanlagenfachfrau/-mann“ gemäß Paragraf 34f GewO ablegen möchten, werden nach dem überarbeiteten Rahmenplan geprüft. Die Zahl der Unterrichtseinheiten ist durch die neuen Inhalte nicht gestiegen. Der überarbeitete Rahmenplan ist auf der Internetseite des DIHK abrufbar.

Vermittler sollten Schulungsangebote prüfen

„Auch wer noch letztes Jahr mit seinem Vorbereitungskurs begonnen hat, wird nun nach dem neuen Rahmenstoffplan geprüft, wenn er ab Januar 2014 in die Prüfung geht. Entscheidend ist der Prüfungszeitpunkt“, erläutert Ronald Perschke, Vorstand des Berliner Schulungsanbieters Going Public.

Vermittler sollten daher bei der Auswahl ihres Schulungsanbieters darauf achten, dass dieser alle Änderungen vollständig in seine Prüfungsvorbereitung übernommen hat, so Perschke weiter.

Die bundeseinheitlichen Termine für die 34f-Sachkundeprüfung 2014: 19.März; 16.April; 18.Juni; 16.Juli; 17.September; 15.Oktober  und 26. November.

Knapp 40.000 registrierte Finanzanlagenvermittler

Laut der offiziellen Statistik des DIHK waren zu Ende 2013 39.911 Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO im Register eingetragen.

Es wurden 39.263 Erlaubnisse für die Vermittlung von Investmentfonds, 11.194 Erlaubnisse für die Vermittlung geschlossener Investmentvermögen sowie 6.370 Erlaubnisse zur Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen erteilt und eintragen.

Quelle: DIHK

Die Anzahl der registrierten Finanzanlagenvermittler hat sich im Vergleich zu Ende November 2013 um rund 1.000 erhöht. Die meisten Finanzanlagenvermittler sind nach wie vor in Bayern registriert, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. (jb)

Foto: Shutterstock

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