Neues Online-Seminar von Going Public

Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) haben sich deutliche Veränderungen in der Finanzanlagenvermittlung gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ergeben. Der Berliner Schulungsanbieter informiert im Online-Seminar „AIFM-kompakt“.

Im Webinar „AIFM-kompakt“ informiert Going Public darüber, wie das KAGB alle drei Erlaubnisbereiche gemäß Paragraf 34f GewO für Vermittler verändert hat.

In dem Seminar „AIFM-kompakt“ sollen selbständige Vermittler sowie Entscheidungsträger in Unternehmen erfahren, wieso das KAGB nicht nur die Emittenten der Produkte, sondern ganz erheblich alle Vermittler von Finanzanlagen und damit auch Erlaubnisinhaber nach Paragraf 34f GewO betrifft.

Berater und Vermittler von Finanzanlagen sowie Inhaber von 34f-Erlaubnissen seien daher aufgefordert zu überprüfen, ob ihr 34f-Erlaubnisumfang noch ihrem Geschäftsmodell entspricht, so der Schulungsanbieter. Sö könnten unter Umständen auch geschlossene Investmentvermögen in KG-Form zum Erlaubnisbereich 3 („Vermögensanlagen“) zählen.

 Vermittler sollten Erlaubnis prüfen

Werden solche geschlossenen Investmentvermögen vertrieben ohne die Erlaubnis für „Vermögensanlagen“ zu haben, liegt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit vor und die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) umfasst diesen Bereich nicht.

Am 25. Februar 2014 informiert Going Public in einem zweistündigen Online-Seminar über die Veränderungen und Auswirkungen des KAGB. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte auf der Website des Schulungsanbieters. (jb)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments