Auch Herberlein rechnet nicht mit einer baldigen grundlegenden Änderung des Aufsichtsregimes. Er wies dabei auch auf den Unterschied zwischen Berufszulassung und -ausübung hin.
Die FinVermV beziehe sich nur darauf, auf welche Art und Weise der Finanzdienstleister seinen Beruf ausüben muss. Die Zulassung werde hingegen in der Gewerbeordnung selbst geregelt; eine Novellierung der FinVermV allein würde daran nichts ändern.
Es bleibt zu hoffen, dass die involvierten Ministerien (Wirtschaft, Finanzen und Justiz/Verbraucherschutz) sowie die Regierungsparteien die Sache ähnlich sehen wie Klein und Heberlein. Schließlich steht ansonsten durchaus im Raum, dass die Politik das Ende des freien Vertriebs mit einem Federstrich besiegeln könnte, selbst wenn dies die BaFin vor einige Herausforderungen stellen würde und unter anderem die Folgen etwa für Versicherungs- oder Kreditvermittler zu klären wären, die daneben über eine 34f-Erlaubnis verfügen.
Assetmanagement-/Fondsratingtag am 21. März
Doch auch wenn der Groko-Kahlschlag zumindest vorläufig ausbleibt, werden die freien Finanzdienstleister schon mit der Anpassung der FinVermV an die MiFID II ausreichend zu tun haben. Ein darüberhinaus gehendes, existenzielles Hickhack können sie ebenso wenig gebrauchen wie die gerade wieder etwas erstarkte Branche der Sachwert-Emissionen, die zu einem nicht geringen Teil auf diesen Vertriebsweg baut.
Eine weitere Gelegenheit, das Thema zu vertiefen, wird sich an diesem Mittwoch (21. März) in Hamburg bieten. Dort veranstaltet Jürgen Braatz seinen jährlichen Assetmanagement-/Fondsratingtag. Neben Martin Klein hat unter anderem Norman Wirth, Chef des Vertriebsverbands AfW, als Referent zugesagt.
Ich darf neben zwei anderen Runden wieder die Abschlussdiskussion moderieren, an der auch Wirth teilnimmt. Er wird sicherlich ebenfalls aus erster Hand nicht nur über die aktuelle Entwicklung in Sachen FinVermV und BaFin-Aufsicht berichten können, sondern auch über das drohendende „Provisionsverbot durch die Hintertür“, das auf der Bit-Tagung erstaunlicherweise nicht thematisisert wurde. Dazu dann nächste Woche mehr.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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