Die auf den Handel mit Fondsanteilen spezialisierte Deutsche Zweitmarkt AG will zusätzlich einen Zweitmarkt-Handelsplatz für Direktinvestments etablieren. Cash. sprach mit Vorstand Jan-Peter Schmidt über die Hintergründe.
Was hat Sie zum Einstieg in den Handel mit Direktinvestments bewogen?
Schmidt: Auf Direktinvestments entfällt traditionell ein nicht unbeträchtlicher Teil des Marktes der Sachwertanlagen. Insofern besteht nach unserer Einschätzung auch für Zweitmarktransaktionen entsprechendes Potenzial. Zudem fallen Direktinvestments – je nach vertraglicher Gestaltung – seit 2016 oder spätestens Anfang 2017 unter das Vermögensanlagengesetz. Sie sind damit wie die Fondsanteile rechtlich Finanzinstrumente, und für den Zweitmarkthandel ist nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eine Zulassung der Bafin als Finanzdienstleistungsinstitut notwendig, über die wir verfügen. Nicht zuletzt wollen wir natürlich unser Geschäftsvolumen ausbauen.
Werden Sie auch Direktinvestments handeln, die bei der Emission noch nicht unter das Vermögensanlagengesetz fielen?
Ja. Derzeit prüfen wir aber noch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die älteren, noch vollkommen unregulierten Angebote und sprechen mit den betreffenden Anbietern. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Verträge in der Regel nur eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren haben. Die „alten“ Angebote werden also schon sehr bald auslaufen und dann auch auf dem Zweitmarkt nur noch Direktinvestments verfügbar sein, die unter dem Vermögensanlagengesetz aufgelegt wurden. Das ist anders als beim Fondshandel, wo die Altfonds noch lange dominieren werden.
Seit Anfang 2017 ist für Vermittler am Zweitmarkt eine KWG-Lizenz erforderlich. Eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung reicht nicht mehr aus. Welche Folgen hat das für Ihre Geschäft?
Das lässt sich noch nicht abschließend sagen. Wir gehen aber nicht davon aus, dass die Auswirkungen groß sein werden. Es gibt nur wenige 34f-Vermittler, die sich auf den Zweitmarkt spezialisiert haben, und diese haben sich wohl überwiegend eine KWG-Lizenz oder entsprechende Kooperationspartner besorgt. Die anderen Vermittler, die nur gelegentlich einen Kunden beim Verkauf unterstützen, haben ihn ohnehin zu uns oder zu der Fondsbörse geschickt. Dabei geht es meistens nicht in erster Linie um zusätzliche Verdienstmöglichkeiten, sondern darum, freie Liquidität für den Kunden zu gewinnen, die dann anderweitig wieder angelegt werden kann. Insofern dürfte es kein größeres Problem sein, wenn der 34f-Vermittler kein Teil der Vermittlung sein darf. Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer kleinen Tippgeber-Provision.
Lesen Sie das vollständige Interview in der Cash.-Ausgabe 6/2017.
Interview: Stefan Löwer
Foto: DZAG
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