Nach den Worten von Sascha Sommer, Vorstand des Vertriebspools Bit Treuhand, stellt das Taping für die freien Vermittler eine „substanzielle Herausforderung“ dar. Dabei geht es nicht nur um die Aufzeichnung von Festnetz-Telefonaten und deren systematische Archivierung, sondern auch von Mobil-Gesprächen, etwa während der Autofahrt.
Wer die notwendigen technischen Anforderungen nicht erfüllen könne oder wolle, müsse seine Tätigkeit einstellen oder auf telefonische Beratung verzichten, so Sommer. Dann blieben nur noch persönliche Gespräche oder die rein schriftliche Kommunikation mit dem Kunden.
AfW-Vorstand Matthias Wiegel forderte die 34f-Vermittler auf, sich auch persönlich an den eigenen Bundestagsabgeordneten zu wenden, um auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen. In anderen Fällen hätte dies durchaus Wirkung gezeigt, weil vielen Abgeordneten die Problematik angesichts der Vielzahl von anderen Themen gar nicht bewusst sei.
BaFin offen für 34f-Aufsicht
Das gelte auch für das Vorhaben der Bundesregierung, den 34f-Vertrieb unter die Aufsicht der Finanzaufsicht BaFin zu stellen, was für die Betroffenen ebenfalls weitreichende Folgen haben kann. Hier gibt es durch die Ankündigung der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, dies „zügig“ umsetzen zu wollen, keine grundsätzliche Änderung, bestätigten sowohl Klein als auch Rottenbacher.
Nachdem die FDP-Anfrage zu Tage gefördert hat, dass bundesweit bei der Gewerbeaufsicht lediglich etwa 75 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) mit der 34f-Aufsicht befasst sind, hat die ursprünglich sehr skeptische BaFin allerdings wohl ihre grundsätzliche Zustimmung signalisiert, diese Aufgabe zu übernehmen und hierfür 100 bis 150 Stellen einzuplanen.
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