6. Mit meiner Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO kann ich auch künftig problemlos die Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO bekommen.
Nein! Nach dem 21. März 2017 fallen die Erleichterungen, die eine bestehende Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO mit sich bringt, weg. Wer die Vorteile seiner bestehenden Erlaubnis nutzen möchte, muss bis zum 21. März 2017 die Erlaubnis nach Paragraf 34i beantragt haben. Achtung: ist eine Sachprüfung erforderlich (zum Beispiel weil nun erstmals Immobiliardarlehensverträge an Verbraucher vermittelt werden sollen), muss diese bis zum 21. März 2017 absolviert sein.
7. Eine GmbH braucht keine Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO.
Doch! Auch wenn es seltsam klingen mag, dass eine Gesellschaft eine Erlaubnis benötigt – die GmbH ist eine sogenannte Juristische Person. Und als „Person“ im Rechtsverkehr muss sie für die Vermittlung von Immobiliarverbraucherdarlehen die Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO beantragen. Dabei werden die Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse von GmbH und Geschäftsführer überprüft. Den Sachkundenachweis muss der Geschäftsführer besitzen.
8. Eine Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO bekomme ich nur mit aktuellem polizeilichen Führungszeugnis.
Auch hier ein klares Jein! Wenn Sie bereits eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO besitzen, entfällt bei der Beantragung der Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO die Überprüfung von Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen. Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis muss dann nicht vorgelegt werden. Aber auch hier gilt – nach dem 21. März 2017 fällt diese Vergünstigung für die Bestandsvermittler weg. Alle anderen müssen für die Erlaubniserteilung ihre persönliche Zuverlässigkeit durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis nachweisen.
9. Mit einem abgeschlossenen BWL-Studium entfällt die Sachkundeprüfung.
Fast! Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums wird in der Regel nur dann als Nachweis der Sachkunde anerkannt, wenn eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird. Eine Liste derjenigen Berufsqualifikationen, die dem Sachkundenachweis gleichgestellt sind finden Sie hier.
10. Meine Mitarbeiter brauchen keine Registrierung im Vermittlerregister.
Falsch! Alle Mitarbeiter im kundenbezogenen und nichtkundenbezogenen Bereich müssen den Sachkundenachweis erbringen und zuverlässig sein. Entscheidend ist eine „wichtige Rolle im Kreditverfahren“ der betreffenden Person. Etwas anderes gilt nur für Personen, die lediglich unterstützende Aufgaben ausführen (zum Beispiel Personalabteilung, IT-Bereich, administrative Vertriebsunterstützung, Sekretariat).
Achtung auch bei angestellten Vermittlern! Der Arbeitgeber als Inhaber einer Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO muss seinen Mitarbeiter auf seine Sachkunde und Zuverlässigkeit hin überprüfen und die Eintragung ins Vermittlerregister veranlassen. Die Überprüfung erfolgt in diesen Fällen nicht durch die Erlaubnisbehörde. Kann der angestellte Vermittler seine Sachkunde und /oder Zuverlässigkeit nicht nachweisen, darf er nicht beschäftigt werden!
Norman Wirth ist Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.
Foto: Wirth-Rechtsanwälte