34i GewO: Übergangsfrist läuft aus

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie setzt eine zuvor erlassene EU-Richtlinie von europäischem in deutsches Recht um. Sie habe das Ziel, den Verbraucher zu schützen: zum einen vor Überschuldung, zum anderen vor unprofessioneller Beratung.

Zunächst sorgte das Gesetz laut Dr. Klein jedoch für starke Verunsicherung, weil die Ausführungen vage blieben und Raum für Interpretationen ließen. Neu sei vor allem, dass das Alter der Darlehensnehmer an Einfluss gewonnen habe, während der Wert der Immobilie nicht länger in die Kalkulation einfließen sollte.

Einige Banken hätten mit besonders restriktiven Vergabeverfahren reagiert, dadurch sei die Zahl der abgeschlossenen Immobilienkredite bei diesen Instituten gesunken. Medien und Verbraucher gewannen den Eindruck, dass im Zuge der WIKR besonders zwei Altersgruppen benachteiligt würden: unter 30-Jährige und über 50-Jährige Darlehensnehmer.

Ältere Kreditnehmer benachteiligt

Auswertungen der größten deutschen Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Europace, mit der auch Dr. Klein arbeitet, zeigen elf Monate nach Einführung der WIKR Veränderungen für Immobilieninteressenten ab 40 Jahren: Im Vergleich zu den elf Monaten vor Inkrafttreten der Richtlinie sanken die Abschlüsse in der Altersgruppe von 40 bis 50 Jahren um knapp sechs Prozentpunkte, bei den 50- bis 60-Jährigen um etwas weniger als vier Prozentpunkte.

Bei Kreditnehmern, die zwischen 60 und 70 Jahre alt sind, seien die Abschlüsse sogar um fast 13 Prozentpunkte zurückgegangen. Demgegenüber lasse sich ein vermuteter Rückgang bei jungen Kreditnehmern (zwischen 18 und 30 Jahren) nicht bestätigen, hier sei die Zahl der Vertragsabschlüsse um mehr als sechs Prozentpunkte gestiegen.

Bundesregierung will nachbessern

Im Dezember 2016 wurde eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die die Richtlinie lockern und zugleich klarere Regeln bringen soll. Derzeit seien verschiedene Instrumente, die mehr Rechtssicherheit bringen sollten, im Gespräch. So etwa der Einbezug der Erwerbsbiographie, bei Älteren das angehäufte Vermögen oder bei Jüngeren das zu erwartende Einkommen.

Darüber hinaus sehe Entwurf der Bundesregierung Instrumente vor, mit denen die Bafin bei Bedarf die Vergabe von Immobiliendarlehen regulieren kann. Damit solle einer Immobilienblase, entgegengewirkt werden. Die große Mehrheit der Beteiligten des Sachverständigenausschusses im Bundestag stellte jedoch fest, dass in Deutschland keine Gefahr einer Überhitzung der Immobilienmärkte bestehe. (kl)

Foto: Shutterstock

 

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