Zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) den Bundesrat passieren. Wie der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. mitteilt, wird es im April so weit sein.
„Die Verordnung regelt unter anderem die Details zur Vermögensschadenhaftpflicht und Sachkundeprüfung und ist für freie Vermittler daher ein zentraler Baustein der Paragraf-34i-Regulierung“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Verabschiedung könnte Auswirkungen auf Erlaubnisanträge haben
Die zur vollständigen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gehörende ImmVermV wird demnach in der Bundesratssitzung am 22. April 2016 verhandelt.
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„Wir klären gerade, welche Auswirkung diese verspätete Verabschiedung auf die Beantragung der Paragraf-34i-Erlaubnis bei den IHKn/Gewerbeämter haben wird“, so Rottenbacher weiter. (jb)
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