Zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss die Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) den Bundesrat passieren. Wie der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. mitteilt, wird es im April so weit sein.
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„Die Verordnung regelt unter anderem die Details zur Vermögensschadenhaftpflicht und Sachkundeprüfung und ist für freie Vermittler daher ein zentraler Baustein der Paragraf-34i-Regulierung“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Verabschiedung könnte Auswirkungen auf Erlaubnisanträge haben
Die zur vollständigen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gehörende ImmVermV wird demnach in der Bundesratssitzung am 22. April 2016 verhandelt.
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„Wir klären gerade, welche Auswirkung diese verspätete Verabschiedung auf die Beantragung der Paragraf-34i-Erlaubnis bei den IHKn/Gewerbeämter haben wird“, so Rottenbacher weiter. (jb)
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