„Bei der bislang gängigen Praxis der stillschweigenden Zustimmung haben viele Bankkunden von angekündigten Gebührenerhöhungen oft gar nichts bemerkt“, erläuterte Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich.
Nach einem Urteil aus Karlsruhe ist damit Schluss. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Verfahren um die Postbank, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, also beispielsweise bei Gebührenerhöhungen. Die vorausgesetzte stillschweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen. Laut Stiftung Warentest können viele Kunden nun einen Teil der zuviel gezahlten Gebühren zurückfordern – rückwirkend bis zum 1. Januar 2018.
Auch nach Auffassung von Verbraucherschützern ergeben sich aus dem Urteil Ansprüche für Kunden der Postbank und anderer Institute. Der Ball liege jetzt bei Banken und Sparkassen. „Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, jüngst.
Große Mehrheit würde sich Gebühren erstatten lassen
Verivox zufolge würde sich die große Mehrheit der Befragten (82 Prozent) zuviel gezahlte Gebühren grundsätzlich von ihrem Institut erstatten lassen, wenn sie darauf einen Anspruch hätten. Allerdings hat mehr als ein Drittel (36 Prozent) bislang nichts von der BGH-Entscheidung mitbekommen.
Künftig brauchen Banken die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn sie an der Gebührenschraube drehen wollen. Mehr als jeder Dritte (37 Prozent) würde bei Erhöhungen bis 20 Euro pro Jahr das Institut wechseln. Für gut ein Viertel (26 Prozent) wären 21 bis und 40 Euro jährlich mehr ein Grund, sich ein anderes Geldhaus zu suchen. Zusammengenommen ebenfalls etwa ein Viertel würde bei Erhöhungen von 41 bis 60 Euro oder über 60 Euro die Reißleine ziehen. (dpa-AFX)