Wie das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin bekannt gab, erhöhten 45 Kassen zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, 45 Kassen ließen ihn unverändert, vier senkten ihn zum Jahreswechsel. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse selbst festlegen. Er liegt nach Ministeriumsangaben im Schnitt bei 1,7 Prozent, nach 1,6 Prozent im Vorjahr. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent und ist gesetzlich auf dieser Höhe festgeschrieben.
Die gesetzlichen Kassen gaben vorläufigen Zahlen zufolge, die das Ministerium ebenfalls veröffentlichte, im vergangenen Jahr 306,2 Milliarden Euro aus. Das waren 14,4 Milliarden oder 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Den Ausgaben standen Einnahmen von 304,4 Milliarden Euro gegenüber.
Als Gründe für die Ausgabensteigerungen nannte das Ministerium gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen von 2,5 Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Kassen an den Gesundheitsfonds, der Geldsammel- und -verteilstelle der Krankenversicherung, zur Beitragsstabilisierung.
Außerdem stiegen die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen um 6,1 Milliarden Euro. Zudem gab es demnach deutliche Anstiege auch in anderen Leistungsbereichen etwa bei Impfungen, der häuslichen Krankenpflege oder beim Krankengeld. Die endgültigen Finanzergebnisse für 2023 werden den Angaben zufolge erst Mitte Juni vorliegen. (dpa-AFX)