Rund zehn Prozent der Schäden, die Versicherungen gemeldet wurden, sind verdächtig und prüfwürdig. Das zeigt eine Sonderauswertung von über 600.000 Schadenmeldungen aus drei Jahren vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Untersucht wurden knapp 200.000 Einbrüche bis zu einer Schadenhöhe von 50.000 Euro, die den Hausratversicherern gemeldet wurden.
Hinzu kommen über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden, wenn beispielsweise ein Hund oder jemand mit einem Fahrrad ein fremdes Kraftfahrzeug beschädigt hat.
Die Auswertung zeigt, dass es etwa bei jedem zehnten Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten gibt. Ist ein Fall dubios, bedeute das jedoch nicht automatisch, dass es sich um Versicherungsbetrug handelt, sondern, dass der Schaden Merkmale aufweist, die statistisch gesehen eher selten sind, so der GDV.
„Bei den untersuchten Fällen haben sich dann rund 2,7 Prozent als bestätigter Dubiosverdacht, also Versicherungsbetrug, herausgestellt“, betont GDV-Sprecherin Ulrike Schulz auf Nachfrage gegenüber Cash.-Online. Insgesamt schätzen die Versicherer den jährlichen Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf rund fünf Milliarden Euro.
Maßnahmen gegen Versicherungsbetrug
Versicherer ergreifen Maßnahmen zur Betrugsabwehr. Mit Hilfe spezieller Softwaretools können verdächtige Muster in den Schadenmeldungen erkannt werden. Auch an KI-Lösungen arbeitet die Branche. Wodurch eine noch bessere Unterstützung der Betrugsabwehr ermöglicht wird.
Unabhängig erster KI-Ansätze erkennen die Mitarbeiter der Betrugsabwehr Auffälligkeiten, die von einer Software bislang noch nicht erkannt werden. Allein durch eine Plausibilitätsprüfung kann nach Angaben des Versicherungsverbandes häufig schon festgestellt werden, ob sich der Schaden tatsächlich so ereignet hat, wie er geschildert wurde. Wenn es Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände gebe, werde dies der geschulte Mitarbeiter erkennen, so der GDV weiter.
„Die Software, die in den Unternehmen verwendet wird, filtert nach bestimmten unternehmensinternen Kriterien Fälle heraus, bei denen „genauer hingeschaut“ werden sollte“, erklärt Schulz. Bei einem so genannten Dubiosverdacht würden die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in den Schadenabteilungen der Versicherer dann diese Schadenfälle prüfen. „Sie kontrollieren beispielsweise, ob das Schadenbild zum beschriebenen Schadenverlauf passt. Beispiel: Wird angegeben, dass ein Handy total zerstört wurde, es aber laut Schadenmeldung nur von einem 40 cm hohen Couchtisch gefallen ist, ist fraglich, ob dieser Schaden tatsächlich so entstanden sein kann“, erklärt Schulz.
Sollte tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden, können die Folgen für den Kunden gravierend sein, betont Schulz. Neben der Tatsache, dass der Versicherer eventuell den Vertrag kündigt, drohen dem Betrüger zusätzliche Kostenrückerstattungen, falls etwa Gutachter eingeschaltet wurden. Und im Zweifelsfall sogar eine Anzeige.
Die häufigsten Betrugsformen
- Fingiertere Schadenfälle: Bei einem fingierten Ereignis ist ein realer Schaden eingetreten, der nicht versichert ist. Der Schadenhergang wird so gemeldet bzw. konstruiert, dass ein versichertes Schadenereignis angenommen werden kann.
- Fiktive Schadenfälle: Das fiktive Schadenereignis wird von Fachleuten auch als „Papierschaden“ bezeichnet. Die angegebenen Schäden hat es in Wirklichkeit nie gegeben
- Provozierte Schadenfälle: Bei dem provozierten Ereignis wird der Schadenfall von dem oder den Geschädigten vorsätzlich herbeigeführt. Der Versicherungsnehmer hat über das Vorhaben keine Kenntnis und ist in diesem Fall das Opfer.
- Ausgenutzte Schadenfälle : Hierbei nutzen und missbrauchen die Täter ein reales Schadenereignis, um den tatsächlich entstandenen Schaden vorsätzlich zu erhöhen durch:
- Verlagerte Schadenfälle: Bei einem realen Schadenereignis werden andere Personen oder ein anderer Schadentag angegeben, um für dieses Schadenereignis Versicherungsschutz zu erhalten.
- Betrügerische Vertragsgestaltung: Bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer hinsichtlich bestimmter, für den Abschluss des Vertrages oder die Höhe der Prämie ausschlaggebender Tatsachen.