Der gesenkte Daumen mit dem Minus steht für „nicht platzierungsreif“ – ein derber und oft existenzieller Schlag für die betroffenen Anbieter. Die Veröffentlichung auch der negativen Bewertungen ist nur möglich, weil die G.U.B. stets ohne Auftrag arbeitet. Sie erstellt die Analysen aus eigenem Antrieb und verdient nur am Verkauf der fertigen Analysen beziehungsweise von Nutzungsrechten. Andernfalls hätte sie unter Umständen ein (wettbewerbs-)rechtliches Problem mit jenen Anbietern, die die Veröffentlichung einer negativen Bewertung verhindern wollen.
Obwohl heutzutage wegen der Regulierung kaum noch Produkte auf den Markt kommen können, die als „nicht platzierungsreif“ beurteilt werden müssten, hält die G.U.B. das Prinzip, ohne Auftrag zu arbeiten, bis heute aufrecht. Sie will auch heute keinerlei Restriktionen unterliegen, was sie auch ohne Zustimmung und im Zweifel gegen den Willen der Betroffenen veröffentlichen darf.
Win-Win-Situation mit Cash.
Seit Herbst 1983 werden die Ergebnisse der G.U.B. Analysen dann in Cash. veröffentlicht, das Jansen in jenem Jahr gründet. Eine Win-Win-Situation: Cash. bietet den „Resonanzboden“ für die G.U.B. Analysen, die G.U.B. wiederum bringt ihr spezielles Knowhow und Kontakt-Netzwerk in die Cash.-Redaktion ein.
Das Themenspektrum von Cash. wird bald erweitert, um Investmentfonds, Versicherungen und Vertriebsthemen zum Beispiel. Später kommen unter anderem die Website, Online-Newsletter und Filme hinzu. Doch Keimzelle für all das ist die G.U.B. und das Thema Immobilien und Sachwertanlagen. Auch das ist ein Grund dafür, dass Cash. noch heute wie kaum ein anderes Medium in dieser Branche verwurzelt und vernetzt ist.
Die G.U.B. ist es auch, die erste Standards für die Konzepte und die erforderlichen Inhalte von Prospekten geschlossener Fonds entwickelt, die von vielen Anbietern akzeptiert werden. Der wohnungswirtschaftliche Fachausschuss (WFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht erst 1983 einen ersten Standard für die Prüfung der Prospekte, der auch einen Anforderungskatalog an deren Inhalt enthält. Er wird später überarbeitet und als IDW S4 bekannt.
Erster Trippelschritt der Regulierung
Der Gesetzgeber braucht noch länger. Einen allerersten und lange einzigen Schritt der Regulierung, der aus heutiger Sicht gerade lächerlich klein erscheint, unternimmt er 1986: Die Einführung von Paragraf 264a Strafgesetzbuch – „Kapitalanlagebetrug“. Seitdem macht sich unter anderem strafbar, wer in einem Anlageprospekt „unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt“.
Für Aufregung sorgt das – so wird erzählt – vor allem deshalb, weil damit auch die Notwendigkeit von ehrlichen Risikohinweisen in den Prospekten verbunden ist. „Risikohinweise? Wie soll das denn gehen? Wie soll ich dann noch verkaufen?“, so ist die nicht seltene Reaktion des Vertriebs überliefert.
Doch schnell stellt sich heraus, dass die Hinweise und ehrliche Informationen keineswegs hinderlich sind. Im Gegenteil: Die meisten Anleger wissen es zu schätzen, wenn sie nicht nur bequatscht, sondern informiert werden. Für den wesentlichen Teil des Marktes, ist der 264a jedenfalls keine größere Herausforderung. Trotzdem bleibt das Segment zunächst die kleine Nische „Abschreibungsbranche“.
Treibsatz „Sonderafa Ost“
Das ändert sich nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Wiedervereinigung Deutschlands 1990. Der Jubel ist groß, doch in der nun ehemaligen DDR gibt es einen gewaltigen Investitionsbedarf, vor allem in Bezug auf die marode Infrastruktur und Immobilien aller Art.
Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) verspricht „blühende Landschaften“, sein Finanzminister Theo Waigel (CSU) – die älteren werden sich an den Mann mit den buschigen Brauen erinnern – entwickelt einen gewaltigen Investitionsanreiz, um privates Kapital für den „Wiederaufbau Ost“ zu mobilisieren: Eine Sonderabschreibung von bis zu 50 Prozent auf Immobilieninvestitionen im „Fördergebiet“, also den damals neuen Bundesländern und (ganz) Berlin. Später wird sie je nach Investitionstyp auf 40 beziehungsweisen 25 und 20 Prozent reduziert und 1998 wieder abgeschafft.
Die „Sonderafa-Ost“ wirkt wie ein Treibsatz für die Abschreibungsbranche. Zwischen 1991 und 1994 vervierfacht sich das Marktvolumen, das Cash. schon seit 1984 jedes Jahr auf Basis einer Initiatoren- Abfrage ermittelt (siehe Grafik nächste Seite).