Anfangs bezieht sich die BaFin-Prüfung allein auf die (formale) Vollständigkeit der Angaben, später kommt die Prüfung auf Kohärenz (innere Widerspruchsfreiheit) hinzu. Nicht zum Prüfungsumfang der BaFin zählt hingegen unter anderem die Seriosität des Anbieters, die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten, die Richtigkeit der Angaben und auch deren inhaltliche Vollständigkeit.
Zudem bleiben die gesetzlichen Mindestanforderungen weit hinter dem Wirtschaftsprüfer-Standard IDW S4 zurück, der im seriösen Teil des Marktes zunächst weiterhin der Maßstab bleibt. Die gesetzliche Prospektpflicht ist insofern auch ein Rückschritt. Zwar lassen sich damit vielleicht reine Glücksritter und Dilettanten herausfiltern. Aber für den halbseidenen Teil der Branche ergibt sich daraus die Chance, die ziemlich einfachen formalen Anforderungen zu erfüllen und dann mit der BaFin-Prüfung und der „staatlichen Zulassung“ zu werben. Das ist zwar verboten, wird aber unter der Hand natürlich trotzdem gemacht.
Durch die BaFin-Prüfung sinkt die Bedeutung der G.U.B. also keineswegs – vielmehr steigt sie noch. Denn für Anleger und Vertrieb ist es nun noch schwieriger, gut und schlecht zu unterscheiden. Zudem bleiben auch im seriösen Teil des Marktes erhebliche Qualitätsunterschiede.
Schifffahrtskrise übersteigt Vorstellungskraft
Auch die gesetzliche Prospektpflicht kann indes einen weiteren Tiefschlag nicht verhindern, der ab 2008 bevorsteht: Die Schifffahrtskrise. Bis dahin haben Schiffsfonds, die nach dem Ende der Verlustzuweisungen von der niedrigen „Tonnagesteuer“ auf Gewinne profitieren, über Jahrzehnte exzellente Ergebnisse für ihre Anleger eingefahren. Zwar gilt der Markt bereits 2007/2008 als überhitzt und ein zyklischer Abschwung wird allgemein erwartet. Doch was dann kommt, übersteigt die Vorstellungskraft, auch der G.U.B. Analysten.
Im Zuge der internationalen Finanzkrise stürzten die Charterraten für Containerschiffe im Herbst 2008 fast senkrecht ab – und verharren dort. Zunächst stemmen sich Reeder und Emissionshäuser mit Tilgungsaussetzungen und Einsatz von Reserven erfolgreich gegen die Pleite ihrer Fonds, sammeln gar frisches Geld für Fortführungskonzepte bei den Anlegern ein. Führende finanzierende Banken beteuern ihre Solidarität.
Doch ab Herbst 2011 gibt es kein Halten mehr: Reihenweise melden Schiffsfonds Insolvenz an. Doch nicht nur das: Tausende von Anlegern müssen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen, weil es sich handelsrechtlich um die Rückzahlung von Eigenkapital gehandelt hatte. Der Vertrieb wird mit einer beispiellosen Klagewelle überzogen. Ein Debakel, von dem sich dieses einst bedeutende Marktsegment bis heute nicht erholt hat.
2012 noch 5,5 Milliarden Euro Eigenkapital
Der Ausfall der Schiffsfonds, der Imageschaden durch eine Reihe von weiteren Skandalen und Insolvenzen einzelner Anbieter sowie die generellen Folgen der Finanz- und später Staatsschuldenkrise setzte der Sachwertbranche zwar mächtig zu, aber noch 2012 akquirieren die Anbieter insgesamt knapp 5,5 Milliarden Euro Eigenkapital.
Dann kommt die Regulierung durch das KAGB. Seitdem benötigen die Fondsanbieter eine Zulassung der BaFin als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die unter anderem eine Sachkundeprüfung der Geschäftsleiter, ein Liquiditäts- und Risikomanagement sowie unzählige weitere organisatorische Anforderungen voraussetzt. Nur ein kleiner Teil der Angebote bleibt weiterhin unter dem Vermögensanlagegesetz erlaubt.