Die Real Exchange AG (REAX), ein Spezialist für Anlagevermittlung und -beratung institutioneller Immobilienanlagen, erhielt im vergangenen Jahr Platzierungsaufträge in Höhe von 585 Millionen Euro für offene Immobilien-Spezial-AIFs und darf nun auch im Zweitmarkt aktiv werden.
Die alternativen Investmentfonds (AIFs) deckten die Segmente Einzelhandel, Wohnen, Pflege, Hotel und Nahversorgung ab, so eine Mitteilung der REAX.
Für die zweite Säule des Geschäftsmodells, die Durchführung von Anteilscheinverkäufen am Sekundärmarkt, hat die REAX zum dritten Quartal 2019 zudem die Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Schätzungen zufolge beträgt das jährliche Transaktionsvolumen am Sekundärmarkt 1,5 bis zwei Milliarden Euro.
REAX-Vorstand Jörn Zurmühlen: „Nach dem erfolgreichen Auftaktjahr möchten wir in den kommenden drei Jahren jeweils die Hälfte unseres Umsatzes durch unsere beiden Standbeine Placement-Geschäft und Anteilscheinverkäufe generieren. In beiden Fällen verstehen wir uns als gut vernetzter Dienstleister und Vermittler sowohl für institutionelle Anleger als auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften.“
Umsatzpotenzial im Sekundärmarkt
Der Markt für offene Immobilien-Spezial-AIFs verzeichnet der Mitteilung zufolge einen kontinuierlichen Aufschwung: Allein in den letzten zwei Jahren stieg das Anlagevolumen laut Bundesbank-Kapitalmarktstatistik um knapp 30 Prozent auf aktuell 114 Milliarden Euro. 2019 wurden rund 15 Milliarden Euro an Zuflüssen in offene Immobilien-Spezialfonds registriert.
Zurmühlen ergänzt: „Interessant für uns ist die starke Zunahme der Rückflüsse in Höhe von 6,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da offensichtlich einige Fonds in die Endphase ihrer Laufzeit gekommen sind, erwarten wir für unser Geschäftsfeld des Sekundärmarkthandels ein starkes Umsatzpotential.“
Für Anteilscheinverkäufe am Sekundärmarkt gebe es noch keine offiziellen Statistiken. Nur lizenzierte Vermittler im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) dürfen hierbei als Transaktionsbegleiter fungieren.
Aktualisierung 24.01.2020: Die Überschrift wurde nach einem entsprechenden Hinweis des Unternehmens geändert. Demnach konnte nicht die gesamte Auftragssumme platziert werden.
Foto: Real Exchange