63 von 95 Krankenkassen heben den Zusatzbeitrag 2023 an

Eine ausgekippte Geldbörse aus der Münzen fallen und eine Hand nimmt einen Euro
Foto: Picture Alliance

Für rund 36 Millionen gesetzlich Krankenversicherte ist die Krankenversicherung zum Jahresbeginn teurer geworden. Insgesamt haben rund zwei Drittel der Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum Jahresbeginn angehoben. Dennoch ist die Wechselwilligkeit eher gering.

Nach einer aktuellen Übersicht von Krankenkassen.net wird die gesetzliche Krankenversicherung für rund 36 Millionen Versicherte in diesem Jahr teurer. Alles in allem haben zwei von drei gesetzlichen Krankenkassen hoben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen sind 63 der 95 Krankenkassen (ohne SVLFG). Laut Krankenkassen.net beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag jetzt 1,43 Prozent beträgt. Unterm Strich zahlen damit 36 von etwa 56,8 Millionen Mitgliedern im Jahr 2023 mehr. Für etwa 172.000 Mitglieder wurde es indes günstiger.

Gewichtet nach Anzahl der Mitglieder der verschiedenen Kassen liegt der Schnitt sogar bei 1,53 Prozent. Die Spanne der Zusatzbeiträge geht von 0,30 bis 2,00 Prozent. 

Die gesamte Übersicht findet sich unter https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag-fuer-krankenkassen.html

Die günstigste Krankenkasse, was den Zusatzbeitrag angeht, ist die BMW BKK mit lediglich 0,30 Prozent. Den höchsten Zusatzbeitrag verlangt die BKK Rieker Ricosta Weisser mit zwei Prozent. Die höchsten Anstiege verzeichneten die BKK Faber-Castell & Partner (2023: 1,35 Prozent/+0,70 Prozentpunkte) und die BKK exklusiv (2023: 1,99 Prozent/+0,70 Prozentpunkte). Am stärksten gesunken ist der Zusatzbeitrag bei der BKK24 (2023: 1,79 Prozent/-0,71 Prozentpunkte).

GKV-Beiträge erreichen zum 1. Januar 2023 neuen Rekord

Trotz der neuen Rekordhöhen ist die Wechselbereitschaft der gesetzlich Versicherten in Deutschland aber sehr gering. In einer von Check24 in Auftrag gegebenen repräsentativen YouGov-Umfrage gaben lediglich zwölf Prozent der Befragten an, ihre Krankenkasse kürzlich gewechselt zu haben oder dies in absehbarer Zeit zu tun.

Ein möglicher Grund: „Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informieren“, sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei Check24. „Diese Informationspflicht ist bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. Versicherte laufen Gefahr, Beitragserhöhungen bei ihrer Krankenkasse gar nicht zu erkennen.“

Am Wechselfreudigsten sind Verbraucher zwischen 35 und 44

Immerhin mehr als jeder Fünfte aus dieser Altersgruppe hat kürzlich die Krankenkasse gewechselt oder hat es zeitnah vor. Die geringste Wechselaktivität gibt es in der Gruppe 55 Jahre oder älter (vier Prozent). Insgesamt bleiben knapp drei von vier Befragten ihrer Krankenkasse treu.

Wechsel spart Beschäftigten bis zu 344 Euro im Jahr

Gesetzlich Versicherte sollten unbedingt den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse vergleichen, denn ein Wechsel lohnt sich, betont das Vergleichsportal. Versicherte, die bisher bei der teuersten allgemein zugänglichen Krankenkasse mit 1,99 Prozent Zusatzbeitrag versichert seien und zur günstigsten Alternative mit 0,84 Prozent wechseln, sparen je nach Berechnung von Check24 nach Einkommen bis zu 344 Euro pro Jahr.

Da der gleiche Sparbetrag auf die Unternehmen entfalle, könnten mit dem Arbeitnehmer- wie auch dem Arbeitgeberanteil bis zu 688 Euro jährlich gespart werden, so Check24 weiter. „Neben der finanziellen Ersparnis können sich Versicherte durch einen Wechsel auch höhere Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder andere wichtige Zusatzleistungen sichern“, ergänzt Güssow.

Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2023

Häufigste Wechselgründe sind die aktuelle Beitragserhöhung der Krankenkasse (35 Prozent) und die grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Beitrag (30 Prozent). 25 Prozent der Befragten, die gewechselt haben oder einen Wechsel vorhaben, fehlten Zusatzleistungen bei der alten Krankenkasse.

Außerdem sind fehlender Service oder negative Service-Erfahrungen für 24 Prozent der Befragten Gründe für den Krankenkassenwechsel.

Gesetzlich Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2023, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Januar 2023 erhöht hat. Sie können den Wechsel bis Ende Januar beantragen, um dann nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten zum April 2023 Mitglied bei der neuen Krankenkasse zu werden. Unabhängig davon können Versicherte alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln.


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