Die neuen Bedingungen gelten ab sofort und durch die Update-Klausel automatisch für alle Bestandskunden.
Hervorzuheben sind die Erweiterungen im Bereich der bAV-Vermittlung – die Einschränkung auf rückgedeckte Modelle ist nach Angaben des Versicherers nun entfallen – sowie die Tatsache, dass die Vorversicherungs-Garantie nunmehr für alle Erlaubnisbereiche gilt. Ein Wechsel der eigenen Berufshaftpflichtversicherung stellt somit generell kein Risiko mehr dar, betont CGPA Europe weiter.
Auch auf die hohe Nachfrage hinsichtlich der Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen habe man reagiert, so Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH. Dies sei nun unter dem Baustein „Sonstige Finanzdienstleistungen“ mitversichert. Ebenso wurde die inkludierte Betriebshaftpflichtversicherung verbessert. Neu hinzugekommen sind hier laut dem Versicherer eine Absicherung bei Verlust von beruflich genutzten Schlüsseln und eine Job Bike-Klausel. An den Prämien ändert sich nach Angaben des Versicherers nichts, die Verbesserungen seien prämienneutral.
Verbessert wurden in diesem Zuge auch die Tarife „SAFE“ und „COMPLETE“. Neben der Produktentwicklung kooperiert CGPA auch in der Schadenbearbeitung sehr eng mit der Kanzlei Michaelis. Dabei umfasst der Versicherungsschutz auch die Unterstützung durch die Fachanwälte der Kanzlei, wenn der Schadenfall noch gar nicht eingetreten ist.
Das Produkt hat der Versicherer gemeinsam mit der Kanzlei Michaelis entwickelt. Angeboten wird die „All Risk Michaelis Cover“ seit Januar 2022. „Wichtige Produktmerkmale wie zum Beispiel die Klarstellung des Versicherungsschutzes bei nicht vorhandener Beratungsdokumentation, die Best-Leistungs-Klausel oder der Verzicht auf eine Quotelung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung gab es bis dahin in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsmakler/innen am freien Markt nicht“, betont Henseler.