Wildunfälle: Was tun, wenn es kracht?

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss. (dr)

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:

  • Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Die Polizei benachrichtigen.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  • Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  • Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird

Foto: Shutterstock

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