Die Versicherung Swiss Life senkt bei ihrem BU-Angebot die Prämien für viele Berufe um deutlich mehr als zehn Prozent. Für dieses Ziel wurde die bisherige Berufsklassen-Struktur teilweise neu geordnet.
Insbesondere profitieren akademische Berufe aus den Bereichen Wirtschaftsingenieurswesen, Informatik sowie Diplom-Betriebswirte von diesen Maßnahmen. Aber auch für viele handwerkliche Berufe und solche mit einem hohen Anteil an körperlichen Tätigkeiten, wie bei Mitarbeitenden in der Produktion, der Pflege oder im Lager, werden die Tarife günstiger.
Zu den relevanten Berufen aus den beiden Branchenlösungen „Metallrente“ und „Chemierente“, die von attraktiveren Konditionen profitieren, zählen zum Beispiel Mechatroniker, Maschinenbauingenieur, IT-Berater, Flugzeugmechaniker, aber auch Controller, Chemiker, Projektmanager, Industriemeister und Angestellte von Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Studenten kommen günstiger weg
Studierende deutlich bessergestellt Insbesondere Studierende profitieren von den aktuellen Beitragsanpassungen, da hinsichtlich der Prämienhöhe und der maximal versicherbaren BU-Rentenhöhe nicht mehr zwischen Master- und Bachelor-Studierenden unterschieden wird. Bei vielen Bachelor-Studierenden führt dies zu einer Beitragsreduktion von knapp 30 Prozent.
Je nach Studiengang ist zudem bereits bei Vertragsabschluss ohne wirtschaftliche Risikoprüfung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.500 Euro oder bis zu 2.000 Euro absicherbar. Da bei vielen Studiengängen der Berufsweg mit großer Wahrscheinlichkeit in bestimmte Branchen führt, wird der Zugang zur Metallrente, Klinikrente und Chemierente bereits während des Studiums gewährt.
Medizinerinnen und Mediziner und medizinisches Fachpersonal profitieren besonders
Günstigere Beiträge gelten insbesondere für Berufe der Human- und Zahnmedizin sowie viele Berufe im Gesundheitswesen, darunter Chef- und Oberärztinnen und -ärzte, Fachärztinnen und -ärzte, Assistenzärztinnen und -ärzte, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte und Krankenschwestern sowie Krankenpfleger. Lag der Beitrag für eine BU-Absicherung für eine Assistenzärztin zuvor beispielsweise bei knapp 38 Euro, sinkt der Beitrag nun auf rund 33 Euro (Modellrechnung Assistenzärztin, Eintrittsalter 30, Endalter 65, 12.000 Euro BU-Jahresrente, Nichtraucherin).
Eine Besonderheit speziell für Human- und Zahnmediziner/-innen ist die erweiterte Nachversicherungsgarantie, mit der die BU-Jahresrente innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig bis auf 60.000 Euro erhöht werden kann, wenn mindestens eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist. So ist zum Beispiel für eine junge HNO-Fachärztin, die in einer Fachklinik angestellt war und nun die eigene Praxis eröffnet, die Erhöhung ihrer bisherigen BU-Jahresrente von 30.000 Euro auf maximal 60.000 Euro möglich, sofern bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wurde.
Nachträglicher Einschluss der Care-Option und AU-Rente mit NVG möglich
Eine weitere Möglichkeit ist eine Arbeitsunfähigkeits-Option (AU) sowie die Care-Option von Swiss Life ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich einzuschließen, sobald bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie auch der Versicherungsschutz erhöht wird. Die AU-Rente dient als Überbrückung, mit der man bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beziehen kann, und zwar unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt bzw. beantragt wird.
Mit der Care-Option bietet Swiss Life eine lebenslange Rente, solange Pflegebedürftigkeit besteht, wenn man beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig ist. Nach einigen Jahren im Job kann man für einen Zusatzbeitrag von rund fünf Euro den Leistungsumfang deutlich ausbauen – und das ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Verlängerungsgarantie
Weitere Optimierungen: Die Verlängerungsgarantie ist laut Swiss Life nun stets bis Vertragsende nutzbar, sofern der Vertrag mindestens bis zum Endalter 60 geschlossen wurde – dies gilt auch für bereits bestehende Verträge mit dieser Garantie. Die Wiedereingliederungs- oder Umschulungshilfe ist jetzt mehrfach während der Vertragslaufzeit abrufbar – auch für Bestandspolicen, die diese Hilfen bereits beinhalten.
Auch die Umorganisationshilfe wird weiter verbessert. Ab sofort wird sie nur noch in den ersten sechs Monaten, nicht wie früher in den ersten zwölf Monaten, nach erfolgreicher Umorganisation mit einer erneut einsetzenden BU-Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit aus den gleichen medizinischen Gründen verrechnet – natürlich auch bei bereits existierenden Kontrakten mit Umorganisationshilfe.