90 Prozent der Steuerbescheide bei BU-und Basisrenten fehlerhaft?

Gleichwohl hatte der Versicherer die Prämien der BUZ mitgezählt und somit überhöht gemeldet, so dass es jahrelang zu einem überhöhten Sonderausgabenabzug kam.

Der Frage einer Hinterziehung, gegebenfalls  in mittelbarer Täterschaft, war man – soweit aus dem Urteil erkennbar – bisher noch gar nicht nachgegangen. Er meinte dann wohl, deshalb die gezahlte Rente ebenso falsch melden zu sollen, damit sie zum Ausgleich zu hoch versteuert wird.

Richtig gestaltete BUZ-Rente ist lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern

Endet eine BUZ-Versicherung planmäßig vor dem Beginn der – nicht unmittelbar anschließenden – Altersrente, so ist sie nicht wie eine (Basis-)Altersrente höher zu versteuern als nur mit dem niedrigen Ertragsanteil.

Ihr Beitrag kann dann auch nicht großteils als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Und dies gilt eben auch, wenn durch einen Fehler des Versicherers der Beitrag der BUZ doch als Sonderausgabe dem Finanzamt gemeldet und steuerlich begünstigt wurde.

Seite drei: Führen falschen Daten zu überhöhten Steuern?

1 2 3 4 5 6Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments