So werden BU-Renten oft zunächst im Leistungsfall auf bis zu einige Jahre befristet – dann kann für diese Zeit und analog danach ein geringerer der jeweiligen Dauer entsprechender Ertragsanteil beim Finanzamt durchgesetzt werden, auch wenn der Versicherer einfach nur die planmäßige Gesamtdauer gemeldet hat.
Große Mehrheit der Bescheide betroffen
Lohnenswert kann auch die versicherungsmathematische Überprüfung der vom Versicherer ermittelten anteiligen Besteuerung und Sozialabgabenbelastung bei gemischt privat und als betriebliche Altersversorgung angesparten Renten- und Kapitalzahlungen sein.
Einzelne Ausbilder bei Beamten-Finanzfachhochschulen halten bis zu mehr als 90 Prozent der Steuerbescheide für fehlerhaft.
Foto: Dr. Johannes Fiala