Jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro für Familien pro Kind beim Kauf oder Bau von Immobilien über 10 Jahre:
- Bis zu 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind
- Kinder gelten, solange ein Kindergeldanspruch besteht
- Für Haus oder Wohnung
- Für Neubau oder Gebrauchtimmobilien
- Förderzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020
- Keine Wohnflächenbegrenzung
- Bundesweit
- Keine Rückzahlung des Zuschusses
- Der Antrag für das Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neuen vier Wände gestellt werden
Foto: Shutterstock