Es fehlen sowohl die technischen Regulierungsstandards, die Details zur Umsetzung enthalten, als auch eine Anpassung der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2359 zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Diese werden erst im kommenden Jahr kommen. Und jetzt?
Ich meine, wir sollten uns in der Branche nicht davon abhalten lassen, uns mit der Offenlegungsverordnung zu befassen und erste Entscheidungen zu treffen. Wir müssen die kommenden Monate als Übergangsphase betrachten und gleichzeitig den Druck auf Anlageanbieter erhöhen, die Produkte transparent darzulegen.
Aktuell ist es noch sehr schwer, unseren Maklern Unterstützung anzubieten, da viele Details der Verordnung noch im Ungenauen liegen. Im Markt formieren sich aktuell Anbieter, die den Anforderungen Struktur geben möchten, wenn sie genauer wissen, was von der Legislative als Ergebnis erwartet wird. Einzelne Anbieter ermitteln bereits Nachhaltigkeitsbewertungen bei Versicherungen und bald auch bei Banken. Wir betrachten die aktuelle Situation pragmatisch aus der Perspektive des Poolanbieters.
Die Finanzdienstleister werden auf die Informationen zurückgreifen müssen, die von der Restwirtschaft geliefert und von den Produktgebern wie Banken, Versicherungs-oder Kapitalanlagegesellschaften sowie Pools – und für die Antragsstrecken auch von den Produktvergleichern und Ratingagenturen – zusammengetragen werden können.
Für den einzelnen Makler bedeutet das aktuell, nach „Treu und Glauben“ zu handeln. Mittelfristig müssen wirunserenMaklernOrientierung und Unterstützung geben. Ich finde es richtig, dies ins Portfolio der Finanzdienstleistung aufzunehmen. Doch damit kommen neue und zusätzliche Aufgaben auf die Berater zu.
Ich kritisiere jedoch, dass diese Aufgaben mangels klarer Regelungen aktuell kaum zu lösen sind. Derzeit herrschen Orientierungs-und Planlosigkeit in der Praxis vor. Die Produktgeber stellen noch nichtausreichende Informationen zur Verfügung – denn keiner weiß wirklich, was gefragt ist. Es ist ein ‚übersichtliches‘ Chaos. Was beim Kunden ankommt: Kopfschütteln und Durcheinander.
Als [pma:] haben wir die Vielschichtigkeit und die großen Herausforderungen der neuen Richtlinien frühzeitig erkannt. Darum sind wir Gründungsmitglied des „Arbeitskreis Finanzvermittlung und Nachhaltigkeitsfaktoren“.
Unser Ziel ist es, eine branchenübergreifende DIN-Norm zu erarbeiten, die Aussagen über Nachhaltigkeitsfaktoren vergleichbar machen soll. Durch unsere Initiative werden wir einen Standard definieren, der dem Berater einen Überblick ermöglicht und hilft, Transparenz herbeizuführen,umso eine Basis für eine angemessene Beratung unter diesen gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg…
Der Autor Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der Pma-Finanz-und Versicherungsmakler GmbH, Münster
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