„Fälschlicherweise gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie nach 45 Jahren im Beruf mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen können. Dabei übersehen sie, dass in erster Linie das Renteneintrittsalter ausschlaggebend für die Höhe der Rente ist“, sagt Karolin Meiner, Produktmanagerin bei der Ideal Lebensversicherung, Berlin.
Dieses sei vom Gesetzgeber vorgegeben und abhängig vom Geburtsjahr, so die Expertin weiter. „Seit dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze bis 2023 jedes Jahr um einen Monat angehoben. Das betrifft alle Geburtsjahre ab 1947. Ab 2024, beginnend mit dem Geburtsjahr 1959, beschleunigt sich diese Anhebung dann sogar um zwei Monate. Bis 2029 steigt somit die Grenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre“, so Meiner.
Gleichzeitig gibt es seit 2012 für langjährig Versicherte eine Ausnahme: Sie können ab dem 63. Lebensjahr nach 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung ist aber, dass das Geburtsjahr vor 1953 liegt.
„Alle, die später geboren wurden und vor dem Renteneintrittsalter mit dem Beruf aufhören möchten, beispielsweise mit 60, müssen Abschläge hinnehmen: Pro Jahr, das sie früher in Rente gehen, sind das 3,6 Prozent“, resümiert die Produktmanagerin.