Abgeltungssteuer: Offizielle Entwarnung für Dachfonds

Für die Einführung der Abgeltungssteuer gibt es eine offizielle Übergangsfrist: Für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt die bisherige Steuerregelung für den Verkauf.
Das heißt, sie können nach der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
Dies teilt die GPC Unternehmer- und Steuerberatungsgesellschaft AG, Berlin, in einem Rundschreiben mit.

Demnach gibt es bislang zwei Ausnahmen: Für die direkte Anlage in Zertifikaten endete die Übergangsfrist schon mit dem 14. März 2007, für Spezialfonds war sie mit dem 9. November 2007 beendet.

Das Bundesministerium für Finanzen hat gestern auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag geantwortet und bestätigt, dass bei den Dachfonds keine Änderungen geplant sind. Gleichzeitig ist laut GPC aber abzusehen, dass die realisierten Kursgewinne aus Zertifikaten, die in einem Investmentfonds erzielt werden, auch steuerpflichtig werden, wenn sie thesauriert werden. (aks)

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