„Wir begrüßen diesen richtigen Schritt und werden den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eng begleiten.
Im Moment überwiegt jedoch zunächst die Erleichterung, dass sich unsere intensiven Bemühungen in Zusammenarbeit mit unserem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR (European Federation of Insurance Intermediaries) in den letzten Wochen gelohnt haben und unsere Argumente gehört wurden,“ sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Nach Ansicht des BVK hätte ein EU-weites Provisionsverbot das Aus für rund 190.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten können. Denn mit einem Verbot der Provisionsvergütung würde ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen.
„Die Forderung nach weiteren Offenlegungspflichten sehen wir als Chance für die Branche. Hier gilt es, noch im weiteren Dialog eine ausgewogene Lösung im Sinne eines sinnvollen Verbraucherschutzes zu erzielen“, so Heinz.
Aus Sicht des BVK ist die Verwerfung eines Verbots auch eine gute Nachricht für die Verbraucher, die nun keine Beratungslücke befürchten müssen. Ihnen steht zudem weiterhin die freie Wahl eines Vergütungssystems offen.