Abschluß im Internet: Einstieg mit Folgen

Der Abschluß von Versicherungen im Internet birgt für den Verbraucher oft unkalkulierbare Risiken bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Darauf weist der Düsseldorfer Branchennewsletter „versicherungstip“ in seiner aktuellen Ausgabe hin.

Jüngstes Beispiel ist die Kooperation der Drogeriemarkt-Kette Schlecker und der HUK24. „Bis zu 30 Prozent günstigere Prämien im Marktvergleich“ werden hier versprochen, wenn der Interessent seinen „Versicherungsschutz selbständig im Internet“ beantragt und auf „persönliche und telefonische Beratung“ verzichtet.

Laut „versicherungstip“ gehen Verbraucher mit diesem Verzicht auf jegliche Beratung ein hohes Risiko ein: Probleme bestehen nicht nur aufgrund einer am eigenen Bedarf vorbei geplanten Berufsunfähigkeitsrente, sondern auch wegen der in manchen Tarifen vorgesehenen Verweisung auf andere berufliche Tätigkeiten.

So kann es entsprechend einem aktuellen Urteil des OLG Koblenz (Az 10 U 1198/04) einem Schlosser passieren, daß ihm Fähigkeiten für eine Tätigkeit als Verkaufsberater angedichtet werden ? mit der tragischen Folge, daß der ältere Handwerker keine BU-Rente bekommt. Schlimmstenfalls kann sogar trotz jahrelang pünktlich gezahlter Versicherungsprämien die Leistung infolge einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung verweigert werden.

Gleiches gilt für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung. Wer die Beantwortung der Gesundheitsfragen ohne beratende Hilfe in Angriff nimmt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls zu einer Leistungsverweigerung der Krankenkasse führen können.

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