Neben den Abschlussprovisionen können Versicherungsvermittler auch weitere Zahlungen für Leistungen erhalten, die über den Vermittlungserfolg hinausgehen – zum Beispiel Vergütung für Bestandspflege und Bestandsverwaltung.
Diese weiteren Zahlungen an Vermittler sind von 0,7 Milliarden. Euro (2017) auf eine Milliarde Euro (2018) gestiegen – und somit deutlich stärker als die Abschlussprovisionen. Die Zahlungen an Vermittler insgesamt, das heißt Abschlussprovisionen zuzüglich der weiteren Zahlungen, sind damit im Verhältnis zu den vermittelten Beitragssummen von 4,49 Prozent (2017) auf 4,72 Prozent (2018) gestiegen.
Bei den Abschlussprovisionen ist zwischen sofortigen und aufgeschobenen Zahlungen zu unterscheiden. Ein Beispiel für aufgeschobene Zahlungen sind laufend während der Beitragszahlungsdauer ausgezahlte Abschlussprovisionen.
Die sofortigen Provisionszahlungen sind von 2,8 Milliarden Euro (2017) auf 3,2 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Die aufgeschobenen Provisionszahlungen sind hingegen von 1,1 Milliarden Euro (2017) auf eine Milliarde Euro (2018) gesunken.
„Diese Entwicklung bedaure ich im Interesse der Versicherungsnehmer. Denn aufgeschobene Provisionen können die Beratungsqualität steigern“, führt Dr. Grund hierzu aus. „Das Absinken ist bemerkenswert, da im Rahmen der LVRG-Evaluierung – wie durch das LVRG intendiert – noch ein umgekehrter Trend hin zu aufgeschobenen Abschlussprovisionen festgestellt wurde.“
Vom Neugeschäft des Jahres 2018 entfällt der Großteil auf kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte. Für diese liegt der durchschnittliche Provisionssatz bei 3,25 Prozent. Für einzelne Vermittler werden hier im Jahresdurchschnitt allerdings auch Abschlussprovisionen von mehr als sieben Prozent der Beitragssumme gezahlt.
Vermittler, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte im Jahr 2018 im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von mehr als 2,5 Prozent der von ihnen vermittelten Beitragssumme erhalten, haben einen Anteil am entsprechenden Neugeschäft in Höhe von 61,89 Prozent der Beitragssumme.
Hierunter gibt es eine Reihe von Vermittlern, die für die Vermittlung kapitalbildender Produkte im Jahresdurchschnitt Abschlussprovisionen von mehr als 4 Prozent der vermittelten Beitragssumme erhalten haben. Auf sie entfällt ein Anteil von rund 30 Prozent (28,23 Prozent) der Beitragssumme. (dr)
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