Ist die Schulwegbegleitung eines Kindes automatisch unfallversichert?

Notarzt hilft verletzter Frau nach Unfall
Bildagentur PantherMedia / Arne Trautmann
Schulweg, Notarzt hilft verletzter Frau nach Unfall

Auf dem Weg zur Arbeit das Kind in der Schule absetzen. Das gehört bei vielen Familien zur täglichen Routine. Doch ob die Schulwegbegleitung eines Kindes automatisch unfallversichert oder nicht, hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu klären.

Sie wollte ihre Tochter nur kurz zum Sammelpunkt begleiten, von wo aus die kleine Schülerin mit anderen Mitschülern dann selbstständig zur Schule gehen konnte. Nachdem sie den Nachwuchs dort abgeliefert hatte, machte sich die Mutter selbst zu Fuß auf den Weg zur Arbeit. Als sie dabei trotz roter Fußgängerampel eine Straße überquerte, wurde sie von einem Auto erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche sowie eine Gehirnerschütterung.


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Weil der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passierte, war sie der Ansicht, es handele sich um einen Arbeitsunfall. Doch der Versicherungsträger weigerte sich, die Kosten des Unfalls zu übernehmen. Zu Recht, wie die Rechtsexperten der Arag klarstellen.

Denn Unfälle sind nur auf dem üblichen Arbeitsweg abgesichert. Der Sammelpunkt befand sich aber in entgegengesetzter Richtung zum Arbeitsweg. Daher konnte auch nicht von einem betrieblichen Umweg die Rede sein, denn der Unfall geschah, bevor sie ihren eigentlichen Arbeitsweg erreicht hatte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: 10 U 3232/21).

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