Absurde Mietspiegel

Gerichte befragen Experten

Gibt es Zweifel am Mietspiegel, muss das Gericht Gutachter hören – in der Regel Statistiker –, die dazu Stellung nehmen. Ein vernichtendes Gutachten erstellte jüngst in einem Gerichtsverfahren in Berlin Prof. Dr. Walter Krämer, der als Gutachter bestellt worden war.

Erfolge für Vermieter in Berlin

Ein Vermieter hatte in seiner Klage argumentiert, dass die Lageeinteilung des Berliner Mietspiegels nicht auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen beruhe. Darüber hinaus führte er eine ganze Reihe weiterer Punkte an, die Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der verwendeten Methoden nahelegten.

Der Gutachter kam zu einem vernichtenden Befund. So ziemlich alles an dem Berliner Mietspiegel entsprach nicht den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel zu stellen sind. Die Lageeinteilung sei zu grobschlächtig, die Stichprobe sei alles andere als repräsentativ, bei der Berechnung gebe es erhebliche methodische Fehler und Sondermerkmale von Wohnungen würden nicht angemessen berücksichtigt, so der Gutachter.

Mehr Klagen

Da der Mietpreisspiegel nach Inkrafttreten der geplanten Mietrechtsreform („Mietpreisbremse“) nicht mehr nur für die Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand, sondern auch für die Vereinbarung von Neuvertragsmieten relevant sein wird, ist damit zu rechnen, dass es vermehrt zu Klagen kommen wird.

Nicht umsonst heißt es sogar in der von Juristen des Justizministeriums verfassten Begründung zum Mietpreisbremsengesetz: „Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in den von der Neuregelung betroffenen Gebieten werden voraussichtlich zu einer zusätzlichen der Höhe nach nicht prognostizierbaren Kostenbelastung für Vermieter, Mieter und Justiz führen.“

Seite drei: Wissenschaftliche Kriterien für Mietspiegel

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