Wissenschaftliche Kriterien für Mietspiegel
In den vielen Gemeinden, in denen es keine oder keine „qualifizierten“ Mietspiegel gibt, ist der Streit ohnehin programmiert. Aber auch dort, wo es qualifizierte Mietspiegel gibt, kommt es vermehrt zu Anfechtungen. Dies wurde schon deutlich, nachdem der Gesetzgeber die Kappungsgrenze im Bestand von 20 auf 15 Prozent gesenkt hatte.
Danach gab es bereits erste Klagen, wie in Berlin. Dabei geht es dann nicht mehr nur darum, ob ein bestehender Mietspiegel richtig angewandt wurde, sondern darum, ob der Mietspiegel überhaupt nach den im Gesetz geforderten wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurde.
Einar Skjerven ist Geschäftsführer der Skjerven Group.
Foto: Martin Joppen