Der Senat bezog sich in seinem Urteil explizit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Am 21. März 2023 urteilte der EuGH, dass bereits fahrlässiges Handeln der Hersteller für Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal genügt. Darüber hinaus gelten am EuGH sogenannte Thermofenster zur Manipulation der Abgasreinigung als illegal. Und genau um eine solche Abschalteinrichtung geht es in dem BMW-Verfahren. Diese Konstellation war für das OLG Hamm ausschlaggebend, der Deckungsklage eines Verbrauchers im Kern stattzugeben.
Wer Probleme mit Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherung hat, dem rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz seien im Abgasskandal derzeit enorm gestiegen, so die Kanzlei weiter. Dem müssen auch die Rechtsschutzversicherer Rechnung tragen und die Kostendeckung der Diesel-Klagen übernehmen.
Abgasskandal: EuGH-Rechtsprechung wirkt bei Deckungsklagen
Die Anwaltskanzlei argumentiert, dass Rechtsschutzversicherer wie der ADAC geglaubt hätte, dass der Diesel-Abgasskandal zu Ende sei. Deshalb habe auch der ADAC Deckungszusagen für Diesel-Klagen verweigert. So gingen die Rechtsabteilungen davon aus, dass für die Klagen keine Erfolgsaussichten mehr bestünden. Auch, weil der Bundesgerichtshof mit seiner verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung dieser Entwicklung Vorschub geleistet habe.
„Aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat sich nun der Wind wieder gedreht“, heißt es von Seiten der Anwaltskanzlei. Vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung habe das Oberlandesgericht Hamm einer Deckungsklage gegen den ADAC stattgegeben. Das Gericht sah „hinreichende Erfolgsaussichten“ für die Klage gegen den Autohersteller BMW.
Verbraucherfreundliche Entwicklung im Diesel-Abgasskandal
Nach Angaben von Dr. Stoll & Sauer beschäftigen sich auch noch knapp acht Jahren nach dem Beginn des Diesel-Abgasskandals derzeit noch rund 2.100 Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und schätzungsweise fast 100.000 anhängige Klagen an unteren Instanzen mit Schadensersatzklagen gegen Autohersteller. Und die Chancen der Verbraucher sind in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Das müssten auch die Rechtsschutzversicherer akzeptieren und die Deckung für die Dieselverfahren übernehmen, argumentiert die Kanzlei.
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. März 2023 neue Dynamik in den Skandal gebracht und die Klagemöglichkeiten der Verbraucher deutlich erleichtert und damit der Rechtsprechung des BGH vehement widersprochen ( Az.: C-100/21).
Der BGH sah für einen Schadensersatz stets den Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz vor. Dem EuGH genügt hingegen bereits fahrlässiges Handeln. Der Nachweis der Fahrlässigkeit lässt sich leichter bewerkstelligen als der des vorsätzlichen Handelns. Schließlich kann kein Verbraucher in Unternehmensabläufe hineinschauen.
Der BGH hat sich deshalb am 8. Mai 2023 versucht, neu zu positionieren. Der Diesel-Senat am BGH tendiert nach einem Verhandlungsmarathon zu einer neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, betont die Anwaltskanzei. Verbraucher könnten den durch die Abgasmanipulation verursachten Minderwert ersetzt bekommen und das Fahrzeug behalten. Noch sind viele Fragen offen, aber die Richtung ist klar: Es wird eine neue Art von Schadensersatz geben. Verbraucher könnten leichter zu ihrem Recht gelangen. Eine neue Klagewelle sei möglich. Die Versicherer müssen die Klagen decken, da die Erfolgsaussichten enorm gestiegen seien, schlussfolgert die Kanzlei. Die Entscheidung will der BGH am 26. Juni 2023 verkünden.