Advent, Advent – der Kranz, der brennt

Adventskranz mit brennender Kerze
Bildagentur PantherMedia / Smileus
Im vergangenen Jahr hat der GDV rund 6.000 zusätzliche Brände zum Jahresende registriert.

Kerzen gehören für viele zur Advents- und Weihnachtszeit dazu. Mit Beginn der Adventszeit nimmt auch die Zahl der Brände zu. Zur Adventszeit mahnt der GDV zu Vorsicht.

„Im letzten Jahr haben wir rund 6.000 zusätzliche Brände zum Jahresende registriert”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Vergleich zu den Vorjahren sei der Trend jedoch erfreulich: „2021 zählten die Versicherer noch 7.000 zusätzliche Brände rund um Weihnachten, 2018 waren es gar noch 10.000 mehr“, so Asmussen.  

Nach Angaben des GDV liegt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Schnitt um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres. Dafür leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 2022 insgesamt 23 Millionen Euro und damit drei Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Der Schadendurchschnitt ging um 100 Euro auf nunmehr 3.600 Euro zurück.  Häufige Brandursachen sind in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume – oft aus Unachtsamkeit.

„Kerzen dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen. Leider werden solch einfache Regeln des Brandschutzes nicht ausreichend beachtet. Deshalb kommt es immer wieder zu Bränden“, so Asmussen.

Absolutes No-Go am Tannenbaum – Wunderkerzen

Auch wenn es besonders schön aussieht: Wunderkerzen haben in einem Tannenbaum nichts zu suchen, warnt indes die Arag Versicherung. Nicht nur, dass die sprühenden Funken das Feuer förmlich vorprogrammieren, in diesem Fall muss nicht einmal mehr die Versicherung zahlen: Nach einem Urteil des Landgerichts Offenburg gilt eine solche Handlung als grob fahrlässig und kann den Schutz der Hausratversicherung kosten (Az.: 2 O 197/02). Ohnehin raten die Arag Experten dringend zu elektrischen Kerzen. Und wenn es doch unbedingt die echten Kerzen sein sollen, dann mit Obacht: ausschließlich so lange der Baum frisch ist, nur in Anwesenheit von Erwachsenen im Raum und unbedingt mit einem Eimer voll Wasser sowie einer Löschdecke in Griffnähe.

Vorsicht ist besser als Nachsicht, und so geht es vor allem um feuerfeste Unterlagen für Adventskränze, Sicherheitsabstand zu Gardinen und Vorhängen, freie Fluchtwege und viel eigenen Verstand. So müssen echte Kerzen im Baum frei und nicht direkt unter anderen Zweigen platziert sein, und bei vertrockneten Nadeln sollten sie gar nicht mehr angezündet werden. Vorsicht ist auch mit der eigenen Kleidung beim Anstecken und Löschen der Kerzen geboten.

Zum Jahreswechsel ebenso brandgefährlich: querfliegende Silvesterraketen und unachtsam gezündete Feuerwerkskörper. 

Zwei Milliarden Euro für 280.000 Feuerschäden

Nach Angaben des Versicherungsverbandes kommen für Feuerschäden die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungsgegenstände oder auch Geschenke unter dem Weihnachtsbaum durch ein Feuer zerstört wurden. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, wenn dieses ganz oder teilweise abgebrannt ist. Der Rat des GDV: Ein Brandschaden sollte möglichst umgehend dem Versicherer gemeldet werden.  Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für rund 280.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2022 rund zwei Milliarden Euro.

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