Die Mietpreisbremse wurde am 1. Juni 2015 eingeführt. Gleichzeitig führte Berlin sie flächendeckend ein. Knapp ein Jahr später stellt eine Studie des auf Wohnraum- und Wirtschaftsförderung spezialisierten privaten Forschungsinstitutes „Regio Kontext“ im Auftrag des Berliner Mietervereins kaum überraschend fest: Die Mietpreisbremse wirkt nicht, die Mietpreise in der Hauptstadt seien durchschnittlich 31 Prozent höher als zulässig. Ein Kommentar von Wulff Aengevelt, Geschäftsführer von Aengevelt Immobilien.
Statt endlich einzusehen, dass keine der beiden Maßnahmen – Mietpreisbremse und Bestellerprinzip – das Wohnen für breite Mieterkreise in angespannten Wohnungsmärkten insbesondere in Wachstumsregionen preiswerter macht, heißt es nun aus Kreisen z.B. der SPD sowohl auf Länder-, als auch Bundesebene, die Mietpreisbremse greife, so wie sie jetzt aufgestellt ist, nicht, verbunden mit der Forderung nach weiteren Verschärfungen. Deshalb fordern wir wie bereits seit Beginn der Diskussion: Schluss mit der Irreführung von Wählern und Konsumenten!
Am Bedarf vorbei
Denn weder Mietpreisbremse noch Bestellerprinzip und schon gar nicht ständige Grunderwerbsteuererhöhungen bauen eine einzige neue Wohnung. Erschwingliches Wohnen für breite Mieterkreise wird allein durch konsequent nachhaltige Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommensgerechten Angebotes möglich! Wer das weiterhin anders sieht, betreibt Ideologie statt sozialverträgliche Volkswirtschaft.
Nachteile für breite Bevölkerungsschichten
Gerade in wirtschaftlich prosperierenden Wachstumsregionen hält die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung an und führt zur steigenden Wohnungsnachfrage. Ohne markante Erweiterung des dortigen Wohnungsangebotes verschärft sich zwingend die Angebotsknappheit mit der Folge eines steigenden Miet- und Kaufpreisniveaus. Dies benachteiligt vor allem breite, finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsschichten.
Zügige Angebotserweiterung nötig
Statt also mit von vornherein absehbar versagenden und damit falschen Regulierungsmechanismen den vorhandenen, deutlich zu knappen Bestand zu verteilen, müssen Kommunen, Länder und Bund in den betroffenen Städten und Regionen in enger Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft auf eine zügige und nachhaltige Angebotserweiterung vor allem in den miet- und kaufpreisgünstigen Wohnsegmenten u.a. durch Förderung gezielter Bestandsertüchtigung sowie einer nachhaltigen Ankurbelung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommensgerechten Wohnungsneubaus hinwirken, z.B. durch bauverpflichtete Bereitstellung von betont günstigem Wohnbauland mit Festlegung der Mietergruppen und Mietpreisspannen und mit temporär begrenzten mietzielgruppenspezifisch erhöhten Abschreibungen.
Umnutzungsmöglichkeit prüfen
Gerade in Wachstumskernen mit zu geringem Flächenangebot darf auch die Prüfung der Umnutzungsmöglichkeit von Ackerland zu Wohnbauland nicht länger tabuisiert werden. Was benötigt wird, sind nachhaltig wohnbaufördernde Maßnahmen, anstelle stimmenheischender Wahlversprechen, die sich nach abgegebenem Bürgervotum schnell als unwirksame Luftnummern erweisen.
Foto: Aengevelt Immobilien